Abmahnung für "Geek Nerd"

Wegen missbräuchlicher Nutzung der Wortmarke "Geek Nerd" hat der Online-Vertrieb getDigital eine Abmahnung kassiert.

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Von
  • Urs Mansmann

T-Shirts mit Nerd-Humor verkaufen sich besser, wenn sie sich leicht finden lassen. Der Online-Vertrieb getDigital, der solche Kleidungsstücke vertreibt, versieht deshalb seit Jahren eBay-Auktionen mit den immer gleichen Schlagworten "Computerfreak-Geek-Nerd". Bis vor kurzem ging das gut, dann flatterte unversehens eine Abmahnung der Trade Buzzer UG ins Haus. getDigital habe die "Wortmarke'Geek Nerd'" verletzt, lautete der Vorwurf, eine beigefügte Unterlassungserklärung sei zu unterschreiben und die Rechnung in Höhe von 1531,90 Euro bis 4. Dezember anzuweisen.

getDigital gab die Unterlassungserklärung offensichtlich nicht ab und die Trade Buzzer UG zog vor Gericht. In einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin (Az. 101 O 162/13) untersagte das Gericht die Verwendung der Wortmarke "Geek Nerd". In einem solchen Verfahren wird der Fall allerdings nur summarisch geprüft, der Beklagte wurde in diesem Fall nicht gehört.

getDigital ist nicht die einzige Firma, die ins Visier von Trade Buzzer geraten ist. Die hat sich auch Wortmarken für Serienfiguren wie "Sheldon Cooper", "Barney Stinson" oder "Walter White" eintragen lassen und offenbar schon für deren Verwendung abgemahnt. Möglicherweise bereitet Trade Buzzer schon die nächste Abmahnwelle vor: Auch den Begriff "Gamer" hat sich das Unternehmen vor kurzem als Wortmarke eintragen lassen.

Rechtlich gibt es mehrere Ansatzpunkte, wie man diese angreifen könnte. Generische Begriffe etwa lassen sich grundsätzlich nicht eintragen. Außerdem könnte die Anmeldung einer Marke, die zuvor von anderen genutzt wurde, als böswillig und damit als nichtig gelten, wenn sie beispielsweise nur dem Ziel dient, einem Konkurrenten zu schaden oder dessen Geschäft an sich zu reißen. getDigital verwendet die inkriminierten Begriffe nach eigenen Angaben schon seit Jahren, die Markenanmeldung durch Trade Buzzer erfolgte indessen erst am 12. Juli 2013. getDigital hat bereits angekündigt, sich rechtlich zur Wehr zu setzen. (uma)