Staatsanwalt rechnet mit mehr Kinderpornografie-Fällen im Internet

Seit November gibt es im deutschen Strafgesetzbuch den Straftatbestand der Jugendpornografie. Vor diesem Hintergrund geht die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität in Cottbus von einem Anstieg der Ermittlungsverfahren aus.

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  • dpa

Die Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität in Cottbus rechnet mit einem Anstieg der Ermittlungsverfahren zur Verbreitung von Kinderpornografie im Land. "Seit vergangenem November gibt es im deutschen Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand der Jugendpornografie", sagte Staatsanwalt Andreas Marx in einem Gespräch mit dpa. "Seitdem ermitteln wir auch gegen Tatverdächtige, die sich pornografische Bilder oder Videos von Jungen oder Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren aus dem Internet holen oder auf dem Handy ansehen." Zuvor lag die obere Altersgrenze bei 14 Jahren.

Von den in Cottbus bearbeiteten Fällen der Internet-Kriminalität gehe es bei rund 20 Prozent um Kinderpornografie. "Die meisten dieser Fälle wurden uns aus bundesweiten Ermittlungen bekannt", erläuterte der stellvertretende Abteilungsleiter der Cottbuser Behörde. Öffentliches Interesse erregt derzeit der Fall des Landrates Georg Dürrschmidt vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der vorläufig vom Dienst beurlaubte CDU-Kommunalpolitiker muss sich vom 11. Februar an vor dem Amtsgericht Senftenberg wegen der Besitznahme von Kinderpornografie aus dem Internet verantworten. Der 50-jährige Familienvater bestreitet die Vorwürfe.

"Diejenigen Menschen, die sich pornografische Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen verschaffen, stammen aus allen Schichten der Bevölkerung", berichtete Marx. "Aus purem Zufall bekommt nach unserer Erfahrung niemand Kinderpornografie auf den Rechner. Da muss man schon aktiv werden." Das zufällige Ansehen von Kinderpornografie werde nicht bestraft. "Schon der zielgerichtete Aufruf dieser Seiten im weltweiten Netz kann einen Straftatbestand erfüllen." Oft würden einschlägige Dateien gespeichert.

Die Nutzer von Kinderporno-Seiten können laut Marx mit moderner Technik anhand der hinterlassenen Datenspuren aufgespürt werden. "Auch bereits gelöschte Dateien lassen sich mittels einer Software des Landeskriminalamtes wiederherstellen", erläuterte der Staatsanwalt. "Der somit nachgewiesene Erwerb einschlägiger Dateien fließt ebenfalls in die Anklage ein."

Der Ermittler wies auf die Folgen hin: "Bestraft werden solche Personen, die kinderpornografische Fotos oder Videos in ihren Besitz bringen oder diese verbreiten." Für den Besitz einschlägiger Dateien könnten die Gerichte bis zu zwei Jahren Haft verhängen, für die Verbreitung bis zu fünf Jahren. (dpa) / (anw)