Vor 30 Jahren: Das Volkszählungsurteil macht Geschichte

Heute vor 30 Jahren definierte das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht.

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Von
  • Detlef Borchers

Heute vor 30 Jahren befand das Bundesverfassungericht im Zuge der Proteste gegen die Volkszählung, dass Informationen über Bürger nicht unbegrenzt gespeichert werden können. Die Richter definierten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht. Es ist bis heute das wichtigste Recht, wenn es um Fragen des Datenschutzes geht.

Die Entscheidung des Gerichtes, die als Volkszählungsurteil in die Geschichtsbücher einging, fußt auf einer Überlegung, die im Zeitalter sozialer Netze nichts an Aktualität eingebüßt hat: "Die individuelle Selbstbestimmung setzt aber – auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitungstechnologien – voraus, dass dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich auch entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß."

Das Volkszählungsurteil war der Höhepunkt einer Reihe von Aktionen, in denen das Volk der Bundesrepublik Deutschland gegen die für den 27. April 1983 geplante Volkszählung demonstrierte. "Zählt nicht uns – zählt eure Tage" gehörte zu den Schlachtrufen damaliger Demonstrationen. Das Urteil führte dazu, dass der umfassende Fragebogen, der über eine Hauszahl die Rückverfolgbarkeit der Daten zuließ, in diesem Detail überarbeitet werden musste. Die neu aufgelegte Volkszählung konnte erst 1987 nach umfangreichen Werbemaßnahmen unter dem Slogan 10 Minuten, die allen helfen durchgeführt werden.

Gegen die geplante Volkszählung beziehungsweise das eigens zuvor beschlossene neue Volkszählungsgesetz (PDF) hatten über 1600 Personen Beschwerde eingereicht. Vier Beschwerden wurden für die mündliche Verhandlung ausgewählt, darunter die Beschwerde des unlängst verstorbenen Informatikers Wilhelm Steinmüller. Das Gericht übernahm in seiner Begründung des Urteils die von Steinmüller entwickelte Formulierung eines Informationellen Selbstbestimmungsrechtes, aber auch die Formulierung vom Speichern der Daten "auf Vorrat", wie sich Steinmüller vor fünf Jahren erinnerte. Neben der epochalen Formulierung strich das Gericht die über den Melderegisterabgleich und die Hauszahl mögliche Repersonalisierung statistischer Daten.

In der Folgezeit erwies sich das informationelle Selbstbestimmungsrecht als wirksames Grundrecht in vielen Fragen des Datenschutzes. Aus diesem Selbstbestimmungsrecht wurde in jüngster Zeit das "Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme" hergeleitet, das in Fragen der verdeckten Ermittlung auf Rechnern und Handys eine wichtige Rolle spielt. Für die Zukunft könnte das Selbstimmungsrecht zu einer Rechtsprechung führen, in der analog zu den rauchfreien Restaurants überwachungsfreie Zonen und Räume eingeführt werden, in denen Geräte wie Smartphones oder Datenbrillen nicht erlaubt sind, mutmaßt der Datenschützer Peter Wedde in der tageszeitung. (ola)