Professor unterliegt im Rechtsstreit gegen MeinProf.de

Ein Fachhochschul-Professor aus Regensburg hat vergeblich gegen die Veröffentlichung von Bewertungen und Kommentaren zu seiner Person geklagt. Das Landgericht Regensburg wies seine Klage gegen MeinProf.de als unbegründet ab.

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Von
  • Dorothee Wiegand

Das Landgericht Regensburg hat die Klage eines Professors gegen die Bewertungsplattform Mein Prof e.V. abgewiesen. Der am Fachbereich Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule Regensburg tätige Professor hatte die Löschung sämtlicher Einträge zu seiner Person gefordert, bei Zuwiderhandlung die Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro oder 6 Monate Ordnungshaft für die Betreiber. Diese Klage sei unbegründet, heißt es in der Urteilsbegründung des Landgerichts vom 2. Februar 2009, die heise online jetzt vorliegt.

Ausführlich widmet sich die Begründung dem Unterschied zwischen einer Tatsachenbehauptung und einer Äußerung, die auf Werturteilen beruht. "Wo Tatsachenbehauptungen und Wertungen zusammenwirken, wird grundsätzlich der Text in seiner Gesamtheit von der Schutzwirkung des Art. 5 Abs. 1 Satz1 GG erfasst." Der erwähnte Satz des Grundgesetzes formuliert das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Lediglich Beleidigungen oder Schmähkritik sind von diesem Recht ausgenommen. Ergänzend kommentiert das Gericht in der Urteilsbegründung einzelne, vom Kläger beanstandete Passagen, die auf MeinProf über ihn zu lesen waren. Über den Satz "Er und ein PC, das passt leider nicht!" heißt es etwa, ein "vernünftig denkender Dritter" sei sich im Klaren, "dass diese rein subjektiven Bewertungen nicht unbedingt mit den objektiven Gegebenheiten übereinstimmen müssen."

Auf MeinProf können Studenten ihre Lehrveranstaltungen bewerten. Das Portal existiert seit 3 Jahren und enthält inzwischen über 330.000 studentische Meinungsäußerungen.Internetseiten mit Noten und Bewertungen für Lehrer oder Professoren erregen die Gemüter schon seit Längerem. Während die Betreiber der Bewertungsplattformen die Veröffentlichung der Schüler- und Studentenmeinungen als Mittel zur Verbesserung der Lehre sehen, fühlen sich viele Pädagogen durch die öffentliche Kritik gemobbt und an den Pranger gestellt. Erst kürzlich wurde die Internetplattform spickmich.de auf der Bildungsmesse didacta mit dem Negativpreis "Nasser Schwamm" getadelt. Klagen von Lehrern gegen die Schülermeinungsseite hatten jedoch zuvor mehrfach keinen Erfolg. In einem Fall vor dem Kölner Landgericht war die Klage einer Lehrerin abgewiesen worden, die Richter ließen jedoch Revision zu, da das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung für erforderlich hielt. (dwi)