Weitere Abmahnungen untersagt: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung

Redtube ist in Bezug auf die Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Nutzung eingeschritten. Das Streaming-Portal erwirkte eine einstweilige Verfügung, die die Versendung weiterer Abmahnungen untersagt.

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Von
  • Robert Höwelkröger

Das Porno-Streaming-Portal Redtube hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Firma The Archive AG erwirkt. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. Der Schweizer Firma und der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen ist es ab sofort verboten, weitere Abmahnungen zu versenden. Damit sollten die Abmahnungen, die Nutzer zu einer Geldzahlung verpflichten, ein Ende haben. Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln eingeräumt, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei.

Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte das Urteil umgehend: "Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird." Für Redtube ist nun klar, dass Internetuser Streaming-Webseiten bedenkenlos besuchen können. Eine klare Rechtsprechung steht freilich weiterhin aus.

Die Kanzlei Urmann & Collegen hatte in den vergangenen zwei Wochen über 10.000 Internetnutzer auf dem Postweg abgemahnt. Den Usern wurde vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Filme vom Online-Portal Redtube heruntergeladen zu haben. Die Abmahnungen kamen im Auftrag von The Archive AG und forderten die Abgemahnten auf, eine Gebühr in Höhe von 250 Euro zu zahlen und zudem eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

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(roh)