Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014

Nur noch bis Ende dieses Jahres gilt die Übergangsfrist für die sogenannte Gelangensbestätigung. Danach müssen Versandhändler nachweisen, dass eine innerhalb der EU veschickte Sendung ihr Ziel erreicht hat.

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Von
  • Tobias Haar

Seit dem 1. Oktober 2013 gilt die mehrfach verschobene und vielfach umstrittene Nachweispflicht für innereuropäische Sendungen. Doch erst ab dem 1. Januar 2014 wird die Verletzung dieser Pflicht Konsequenzen haben.

Warenlieferungen von einem EU-Staat in einen anderen sind umsatzsteuerfrei. Um Missbrauch zu unterbinden, fordern die deutschen Finanzbehörden Nachweise darüber, ob eine Lieferung auch tatsächlich in einen anderen EU-Staat verschickt wurde und dort angekommen ist. Seit Oktober 2013 gelten für diese Nachweise – in Fachkreisen etwas holprig "Gelangensbestätigung" genannt – neue Vorgaben.

Um den betroffenen Unternehmen die Umstellung auf diese verschärfte Nachweispflicht zu erleichtern, hat das Bundesfinanzministerium bekanntgegeben, dass die Nichteinhaltung der Vorgaben erst ab 1. Januar 2014 beanstandet und zu einer Besteuerung mangels Nachweises der Steuerfreiheit führen wird. Neben zahlreichen anderen Vorgaben muss eine solche Gelangensbestätigung "die Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten" vorweisen. Bei elektronischen Nachweisen, etwa mittels E-Mail, muss erkennbar sein, dass deren "Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder des Beauftragten begonnen hat". Weitere Details zu anerkannten Nachweisen bietet das Schreiben des Bundesfinanzministeriums inklusive Musterformular. (ur)