Redtube-Abmahnungen: Lücken in der Rechtekette?

In der Abmahn-Affäre um eine Handvoll Redtube-Videos mehren sich die Zweifel, ob es bei der Rechteübertragung an die Auftraggeber der abmahnenden Kanzlei korrekt zugegangen ist.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 824 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

In der Abmahn-Affäre um eine Handvoll Redtube-Videos mehren sich die Zweifel, ob es bei der Rechteübertragung an die Auftraggeber der abmahnenden Kanzlei korrekt zugegangen ist. Die Rechtekette lässt sich bisher nur bis zum Hersteller der entsprechenden DVDs zurückverfolgen, der die Filme aber offenbar nicht selbst produziert hat.

In den Abmahnungen, die tausende Internetnutzer in den vergangenen Wochen erhalten haben, und den entsprechenden Gerichtsunterlagen ist als "Hersteller" der abgemahnten Titel das in Spanien registrierte Unternehmen Serrato Consultores ausgewiesen, das offenbar hinter dem Porno-DVD-Label "Julia Reaves" steht.

Serrato hat den bisherigen Erkenntnissen zufolge zehn Pornos, die unter dem Label "Julia Reaves Productions" auch auf DVD erschienen sind, an den Berliner Oliver Hausner lizenziert. Der Lizenzvertrag trägt die Unterschrift von Hausner und Jutta Schilling a.k.a. "Julia Reaves". Hausner hat die Rechte flugs an die Schweizer Verwertergesellschaft The Archive weitergereicht, in deren Namen dann die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) zahlreiche Abmahnungen verschickt hat.

Offenbar ist aber Schilling bzw. Serrato nicht Produzent der Sexfilme. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um Produktionen des US-Studios Combat Zone, die Schilling unter anderem Titel auf dem eigenen Label herausgebracht hat. Unklar ist dabei, ob Schilling dabei Exklusivrechte erworben hat, die sie ohne Weiteres an Dritte weiterreichen konnte. Combat Zone vertreibt die Filme weiterhin selbst unter dem Originaltitel.

U+C hatte im Namen von The Archive über 10.000 Internetnutzer auf dem Postweg abgemahnt. Portalbetreiber Redtube hat mittlerweile eine einstweilige Verfügung gegen The Archive erwirkt, die dem Verwerter weitere Abmahnungen untersagt. Auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit der Abmahnwelle und geht dem Verdacht nach, dass es bei der Beschaffung der IP-Adressen der Abgemahnten nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.

Siehe dazu auch:

  • Geldmaschine Streaming-Abmahnung. Anwaltsschreiben aus Regensburg schüchtern tausende Internet-Nutzer ein. c't 2/14
  • Juristische Analyse: Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie

(vbr)