Regierung: Betrachten von Streams verstößt nicht gegen Urheberrecht

Die Bundesregierung hält das Betrachten von Streams im Internet nicht für eine Urheberrechtsverletzung, will aber selbst nicht für mehr Rechtsklarheit sorgen. Die Opposition findet das enttäuschend.

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Die Bundesregierung hält das Betrachten von Streams im Internet nicht für eine Urheberrechtsverletzung. So heißt es in der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (PDF-Datei). Die Abgeordneten hatten die Bundesregierung nach Konsequenzen aus der Abmahnwelle gefragt, die vor dem Jahreswechsel über angebliche Nutzer des Porno-Portals Redtube hereingebrochen war.

Experten teilen die Einschätzung des Justizministeriums, dass Streamings rechtlich nicht als illegale Kopie zu gelten haben. Abmahnanwälte und ihre Auftraggeber vertreten hingegen die Ansicht, dass das Zwischenspeichern der Streams im Arbeitsspeicher schon eine Vervielfältigung im Sinne des Gesetzes ist und Streamingkonsum damit gegen das Urheberrecht verstößt.

Einschlägige Urteile dazu gibt es aber nicht. Die Bundesregierung betont daher, dass die Frage, "ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt", noch nicht höchstrichterlich geklärt ist. Zudem wirft der aktuelle Anlass der Linken-Anfrage darüber hinaus noch einige Fragen mehr auf.

Für Klarheit will die Bundesregierung selbst nicht sorgen und verweist auf den Europäischen Gerichtshof: "Die Bundesregierung will das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei die digitalen Nutzungspraktiken berücksichtigen", heißt es wenig konkret auf die Frage der Linken, ob Berlin die Gesetzeslage klarer fassen will.

Für die Linke ist das eine enttäuschende Antwort. "Die Bundesregierung bleibt auf halbem Weg stehen", kommentiert die linke Abgeordnete Halina Wawzyniak. "Nun muss sich aber der Gesetzgeber bei der Schaffung des Urheberrechtsgesetzes etwas gedacht haben. Und wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, es handelt sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, dann kann sie doch gesetzgeberisch Klarheit schaffen."

Siehe dazu auch:

  • Geldmaschine Streaming-Abmahnung. Anwaltsschreiben aus Regensburg schüchtern tausende Internet-Nutzer ein. c't 2/14
  • Juristische Analyse: Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie

(vbr)