US-Gesetzesentwurf zur Durchsetzung geistigen Eigentums weiter entschärft

Der Rechtsausschuss des US-Senats hat eine Klausel aus dem Entwurf zum "Enforcement of Intellectual Property Rights Act" gestrichen, mit der Bundesbehörden auch auf zivilrechtlichem Weg gegen Urheberrechtsverletzungen hätten klagen sollen.

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Der Rechtsausschuss des US-Senats hat am gestrigen Mittwoch eine besonders umkämpfte Klausel aus dem geplanten Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gestrichen. Mit dem Paragraphen hätten Bundesbehörden auch auf zivilrechtlichem Weg etwa gegen Urheberrechtsverstöße klagen können. Rechteinhabern wäre es damit möglich gewesen, über die Staatsanwaltschaft gegen Copyright-Verletzer und illegales Filesharing vorzugehen und auf diesem Weg die hohen Anforderungen strafrechtlicher Verfahren zu umgehen. Die Rechtspolitiker im Senat reagierten damit prompt auf scharfe Kritik aus dem US-Justizministerium. Es hatte moniert, dass Staatsanwälte sogar Schadensersatzansprüche der Unterhaltungsindustrie hätte eintreiben müssen. Eine solche Verwendung von Steuergeldern im Interesse der Musik- und Filmwirtschaft sei unverantwortlich.

Senator Ron Wyden von den Demokraten zeigte sich nach dem Beschluss glücklich, dass ein "großes Geschenk an Hollywood und die Musikindustrie" verhindert worden sei. Er bedauerte aber, dass der Entwurf für einen "Enforcement of Intellectual Property Rights Act" noch immer "übereifrige Strafverfolger" zur Beschlagnahme "wichtiger Bestandteile unserer Internetinfrastruktur" anleiten könne. Der Rechtsausschuss hatte zuvor die anfangs vorgeschlagene weite Regelung zur Einziehung von Gütern, die für Verletzungen von Immaterialgüterrechten genutzt werden, bereits etwas zurechtgestutzt und den Datenschutz verbessert. Wyden will sich für weitere Korrekturen stark machen.

Google sowie andere Netzfirmen und Nutzergruppen haben derweil nach der Intervention von Bürgerrechtlern das US-Wirtschaftsministerium im Rahmen einer Anhörung bestürmt, den Internetbereich aus dem weitgehend geheim ausgehandelten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) komplett herauszuhalten. Gerichte und Gesetzgeber seien noch dabei, eine Balance zwischen dem Copyrightschutz und dem freien Informationsaustausch im Netz auszuhandeln, gab das Bündnis zu bedenken. Ein Anti-Piraterieabkommen auf Ebene führender Industriestaaten einschließlich der USA und der EU wäre da kontraproduktiv. Nicht alles, was für Disney gut ist, sei auch gut für Amerika, betonte ein Anwalt im Namen von Bibliotheken und Hightech-Konzernen. Im Auge zu behalten sei ferner, "was für Yahoo und Google gut ist". (Stefan Krempl) / (anw)