"Spiegel": Innenministerium stoppt Überwachung der BKA-Seite

Das Bundesinnenministerium hat die Überwachung von Verbindungsdaten auf der Homepage des Bundeskriminalamts untersagt, weil es sie für einen schwerwiegenden "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" hält.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 96 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das Bundesinnenministerium hat die Überwachung von Verbindungsdaten auf der Homepage des Bundeskriminalamts (BKA) untersagt, weil es sie für einen schwerwiegenden "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" hält. Das berichtet Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Demnach wurden die IP-Adressen von Nutzern, die mehrmals auf ausgewählte Fahndungsseiten klickten, seit 2001 gespeichert und ausgewertet. Das BKA versprach sich offenbar Hinweise auf gesuchte Straftäter.

Die Registrierung von Nutzern über ihre IP-Adresse sei an strenge Vorgaben gebunden, die bei dem BKA-Screening nicht gegeben seien, schrieb das Ministerium bereits am 2. Februar an die Justizverwaltungen der Bundesländer sowie an den Generalbundesanwalt. Statt dessen sei die Speicherung nur zu Abrechnungszwecken gebührenpflichtiger Internet-Angebote zulässig – es sei denn, die Nutzer hätten der Datenerfassung zugestimmt. Beides sei bei den Fahndungs-Websites nicht der Fall.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die Internet-Überwachung des BKA bereits vor eineinhalb Jahren intern gerügt. Im November 2007 verteidigte die Bundesregierung das Screening noch als "sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme", gegen die "keine Bedenken" bestünden. (se)