Online-Wahlen mit ePerso in der Bürgercloud

Mit Hilfe der besonders gesicherten Bürgercloud und legitimiert durch die elektronische Identifikation des Personalausweises könnten Bürger in Bayern demnächst online abstimmen.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Ankündigung des Bayerischen Finanzministers Markus Söder, in Bayern künftig Online-Wahlen zu ermöglichen, könnte nach Ansicht von IT-Spezialisten und Juristen zumindest auf der Ebene der Bürgerentscheide und Bürgerbegehren umgesetzt werden, wenn Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung geändert wird. Dann könnte der Bürger mit Hilfe der besonders gesicherten Bürgercloud und legitimiert durch die elektronische Identifikation des Personalausweises online abstimmen. Das Verfahren soll auf der CeBIT 2014 vorgestellt werden. Es wird von den Entwicklern als "Meilenstein auf dem Weg zu Demokratie 2.0" gefeiert.

In der besonders gesicherten Bürgercloud sollen die Bürger ihren Personalausweis in Verbund mit der Open eCard-App nutzen, um mittels der Technik SkiIdentity sicher und anonym abstimmen zu können. Das SkiDentity-Verfahren, das auf der CeBIT präsentiert werden soll, hat einen Preis im Wettbewerb Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen 2013/14 erhalten. Es unterstützt neben dem deutschen elektronischen Personalausweis einige weitere europäische ID-Systeme. "Es freut uns sehr, mit der Integration dieser vertrauenswürdigen Technologien in die 'BürgerCloud' einen kleinen Beitrag zur erfolgreichen Digitalisierung Bayerns leisten zu können", erläutert Detlef Hühnlein von der Entwicklungsfirma Ecsec.

Auf der Webseite der Bürgercloud wird ein Gutachten präsentiert, das sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den technischen Möglichkeiten der Durchführung von Online-Wahlen befasst. Wahlen dieser Art sollten in Zukunft im Zeichen des Open Government zu einer Selbstverständlichkeit werden. Allerdings gibt es Einschränkungen, die derartige Wahlen auf Bürgerentscheide vorerst auf kommunale Ebene begrenzen. Das Gutachten erwähnt ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Wahlcomputern, das Experten in die Ratlosigkeit gestürzt hatte, sieht aber einen Silberstreifen am Horizont. "Da der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl im Internet noch schwieriger umzusetzen ist als bei Stand-Alone-Wahlgeräten, dürften derartige Wahlen in Deutschland bis auf weiteres auf Vereine, Aktiengesellschaften, Kirchen und andere nichtstaatliche Institutionen beschränkt bleiben. Insoweit bestehen aber keine Bedenken, partizipative Prozesse letztlich auch in verbindliche Entscheidungen münden zu lassen", heißt es in dem Gutachten. (anw)