Internet-Sperrliste soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden

Während Ursula von der Leyen darauf beharrt, dass nur kinderpornographische Inhalte betroffen sein sollen, melden andere Politiker deutlich umfassendere Ansprüche an

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 445 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter Mühlbauer

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kündigte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an, dass die Eckpunkte für ihre Internet-Sperrliste am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden sollen. Derzeit befinden sie sich den Angaben der Ministerin nach in der Ressortabstimmung.

Von der Leyen geht davon aus, dass sich ausschließlich kinderpornographische Seiten auf der Liste befinden sollten; sie führt dafür drastische Beispiele von Vergewaltigungen vor der Kamera an. Bereits in der vergangenen Woche jedoch meldeten sich mehrere Politiker mit Forderungen, auch Glücksspielangebote, Bombenbauanleitungen und "Killerspiele" auf die Sperrliste zu setzen.

Auch auf bekannt gewordenen Sperrlisten aus Finnland, Dänemark und Australien waren zahlreiche Seiten zu finden, die mit Kinderpornographie nichts zu tun hatten. Auf der australischen Liste fand sich unter anderem die Website eines Zahnarztes, der sich das Geschehnis damit erklärt, dass diese in der Vergangenheit einmal von Russen gekapert worden war. Zudem konnte ein Verein mit Hilfe der dänischen Sperrliste nachweisen, dass sich ein großer Teil der darauf befindlichen Seiten mit einfachen Briefen an die Provider vom Netz nehmen ließ, was wiederum die Frage aufwarf, warum Regierungen diesen Weg nicht gehen.

Weitere Probleme ergeben sich dadurch, dass der Begriff der Kinderpornographie seit der im November in Kraft getretenen Ausweitung auf Jugendanscheinspornographie relativ schwer eingegrenzt werden kann. Verboten ist seitdem nicht nur das, was man sich gemeinhin unter Kinderpornographie vorstellt, sondern jegliches Bildmaterial, in dem Darstellerinnen in aufreizenden Posen so aussehen, als ob sie möglicherweise unter 18 Jahre alt sein könnten. Vor dieser Gesetzesänderung lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.

Siehe zu dem Thema auch:

(pem)