Erneut dubiose Abmahnungen mit der Marke "Autoflirt"

Ein Verein "Autoflirt e.V." lässt über einen Anwalt größere Mengen von Abmahnungen wegen einer angeblichen Verletzung der Marke "Autoflirt" verschicken. Sie weisen einige juristische Merkwürdigkeiten auf.

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Von
  • Joerg Heidrich

Ein Verein mit dem Namen "Autoflirt e.V." aus Hamburg lässt derzeit über einen Anwalt aus Heidelberg eine anscheinend größere Menge Abmahnungen versenden. In den Anwaltsschreiben wird gerügt, dass die eingetragenen Marke "Autoflirt verletzt worden sei. Neben einer Unterlassungserklärung fordert der Anwalt 3161,83 Euro.

Die gleiche Marke war bereits 2005 Gegenstand einiger Abmahnungen, die seinerzeit durch einen "Dachverband Industrieobjekte & Kommunale Sicherheit" (DIKSi) ausgesprochen worden waren. Spezialisierte Anwälte hatten die Schreiben seinerzeit als "versuchten Betrug" bewertet. So waren neben zahlreichen anderen Merkwürdigkeiten von dem angeblichen Dachverband Gebühren nach der Rechtsanwaltsordnung geltend gemacht worden, auf deren Basis aber nur Anwälte abrechnen dürfen.

Auch die aktuelle Abmahnung, die von der Kanzlei Leitmann & Braun-Noviello aus Heidelberg versandt wurde, weist juristisch zahlreiche Merkwürdigkeiten auf. So wird etwa behauptet, die Marke "Autoflirt" gehöre dem abmahnenden Verein, was nach dem Markeneintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht der Fall ist. Die im Schreiben angekündigten Nachweise zu der angeblichen Markenrechtsverletzung fehlen ebenso wie der Auszug aus dem Markenregister. Dieser ergibt, dass die Marke nur für die Bereiche "Kulturelle Aktivitäten" und "Vermittlung von Kontakten" geschützt ist. Eine Erklärung, wodurch der Abgemahnte das Markenrecht in diesem Bereich verletzt haben soll, fehlt dem Schreiben ebenfalls. Völlig überhöht ist dagegen das von der Kanzlei für die Abmahnung verlangte Honorar von über 3100 Euro.

Der auf Markenrecht spezialisierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias H. Strömer, der eine ganze Reihe von Betroffenen vertritt, hält die allermeisten Abmahnungen für völlig unbegründet. Die Marke "Autoflirt" sei zwar noch eingetragen, die Marke werde aber allenfalls von jenen verletzt, die das Zeichen markenmäßig für die geschützten Dienstleistungen verwendet, also etwa seine Partnervermittlungs-Agentur oder eine Vortragsveranstaltung "Autoflirt" nennt. Abgemahnt wurde stattdessen möglicherweise wahllos jeder, auf dessen Website ein Link gefunden wurde, in dem der Begriff vorkommt. "Offensichtlich geht der Markeninhaber schon wieder auf Dummenfang in der Hoffnung, dass sich wenigstens ein Teil der Abgemahnten von dem Anwaltsschreiben beeindrucken lässt und die verlangten Anwaltshonorare anstandslos zahlt", erklärte Strömer gegenüber heise online.

Auch der Heise Zeitschriften Verlag hat eine solche Abmahnung des Vereins erhalten. Der Verlag prüft derzeit die möglichen rechtlichen Schritte gegen Verein, Markeninhaber und Rechtsanwalt. (anw)