Bitcoin-Regulierung: Die Staaten und das Kryptogeld

Die dezentrale Kryptowährung Bitcoin hat offenbar eine Größe erreicht, dass sich immer Finanzaufsichten weltweit damit befassen: Von Finnland bis Indien bemühen sich die Behörden um eine Position.

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In immer mehr Staaten befassen sich die Finanzaufsichten mit der Kryptowährung Bitcoin: Jüngstes Beispiel ist Finnland. Dort stuft man das Kryptogeld laut Bericht der Finanznachrichtenagentur Bloomberg nicht als Währung, sondern als ein handelbares Wirtschaftsgut beziehungsweise wie einen Rohstoff ein. Zuvor hatte Kanadas Zentralbank in der vergangen Woche laut Informationen des Wall Street Journal geäußert, Bitcoin nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anzuerkennen. Welchen Status Bitcoin dort bekommen soll, ist allerdings noch nicht geklärt. Man beobachte die Entwicklung intensiv, hieß es.

Derweil erwägt Großbritanniens Steuerbehörde HRMC laut Bericht der Financial Times, Bitcoin als Privatgeld anzuerkennen. Eine Anerkennung als offizielle Währung wurde dem Bericht nach bereits ausgeschlossen. Bislang hat das Kryptogeld dort den Status von Gutscheinen. Unter anderem brächte die Neubewertung steuerliche Vorteile für den britischen Währungshandel mit Bitcoin. Mit der Einstufung als Privatgeld würde Großbritannien dem Weg folgen, den Deutschland bereits im August vergangenen Jahres einschlug. Bitcoin ist mit dieser Einschätzung als Zahlungsmittel legal, aber nicht gleichgestellt mit den von staatlichen Organen herausgegeben, gesetzlichen Zahlungsmitteln. So kann man beispielsweise seine Steuern damit nicht bezahlen.

Auch in Frankreich laufen derzeit die Beratungen der Behörden über den Umgang mit Bitcoin. Vergangene Woche hielt der französischen Senat eine Anhörung zu der Währung ab, die regulatorischen Konsequenzen daraus sind noch offen. Vor einem Monat hatte Frankreichs Zentralbank allerdings noch vor den Gefahren des digitalen Gelds gewarnt – etwa starken Wertschwankungen und der Hackeranfälligkeit von Bitcoinbörsen und privaten Wallets. Damit folgte sie einer Warnung, die Europas Bankenaufsicht EBA ausgesprochen hatte.

Die indische Zentralbank hatte ebenfalls Warnungen ausgesprochen, was die indische Steuerbehörde Berichten zufolge aber nicht davon abhält, über ein Steuer auf Bitcoin-Mining nachzudenken – den Prozess, bei dem die Bitcoins erzeugt werden. Die Zentralbank Israels scheint hingegen abwarten zu wollen und keine regulativen Maßnahmen ergreifen zu wollen, wie kürzlich die Zeitung Haaretz meldete.

Besonders drastisch hatten sich Bekanntmachungen von Chinas Zentralbank ausgewirkt und die Kursrallye des Bitcoin im Dezember 2013 empfindlich ausgebremst. So wurde sowohl den chinesischen Banken als auch den Zahlungsabwicklern untersagt, Geschäfte mit Bitcoin zu tätigen. Noch nicht hinreichend geklärt ist der Status von Bitcoins in den USA. Aktuell laufen noch Untersuchungen in zwei Kongress-Ausschüssen. Unter anderem hatte bereits die Aufsichtsbehörde FinCEN Währungsgeschäfte mit Bitcoin unter das Geldwäsche-Gesetz gestellt.

Welche der Zukunft der Bitcoin hat, lässt sich aktuell schwer abschätzen. Festzuhalten bleibt aber, dass es die digitale Währung in den nur fünf Jahren ihres Bestehens zu einem globalen Phänomen gebracht hat, das Regulatoren weltweit vor Herausforderungen stellt.


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(axk)