Rechtslage vor Nutzung von Geodaten genau prüfen

Auch vermeintlich freie Geoinformationen sind nicht beliebig nutzbar.

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Von
  • Jürgen Seeger

Räumliche Informationen gewinnen in immer mehr Bereichen an Einfluss: bei der landwirtschaftlichen Planung mit digitalen Feldkarten, beim Geo-Marketing anhand von Wohnorten oder beim Finden sanierungsbedürftiger Gasrohre. Wer eine solche Anwendung plant, muss geeignete Geodaten beschaffen und ein passendes Werkzeug auswählen.

iX bringt in seiner aktuellen Ausgabe eine Zusammenstellung privater und staatlicher Anbieter von Geodaten sowie der zur Verarbeitung nötigen Werkzeuge. Die Zeitschrift weist darauf hin, dass diese Informationen in recht unterschiedlicher Qualität, Detailgenauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit vorliegen und kommt zu dem Schluss, dass korrekte Geodaten am ehesten die seien, die aus öffentlichen Ämtern stammen. Und in manchen Teilgebieten sei das Open-Source-Produkt OpenStreetMap zuverlässiger als kommerziell erhältliche Straßendaten. Allerdings weise dessen Straßennetz noch Lücken auf.

Hinzu kommt, dass durch das neue Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) der Gesetzgeber jüngst in Deutschland einen Rechtsrahmen für die Nutzung von und den Zugang zu Geodaten geschaffen hat, der unter anderem die Reichweite des Datenschutzes in diesem Umfeld definiert. Dadurch werden der Nutzung von Geoinformationen juristische Grenzen gesetzt, die man vor der Realisierung eigener Projekte tunlichst beachten sollte.

Die Marktübersicht zu Geoinformationen ist in der Printausgabe von iX 4/09 veröffentlicht, ab heute am Kiosk oder ohne Versandkosten per Online-Bestellung erhältlich; der Artikel über das Geodatenzugangsgesetz ist sowohl in der gedruckten Ausgabe als auch online verfügbar. (js)