Urheberrecht: Innenministerium mahnt FragdenStaat.de ab

Die Macher der Website FragdenStaat.de haben ein internes Dokument des Innenministeriums veröffentlicht. Eine Anwaltskanzlei hat deswegen im Namen des Ministeriums wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat offenbar die Betreiber der Website FragdenStaat.de wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen lassen. Stein des Anstoßes ist wohl eine interne Stellungnahme des BMI, die entgegen einem Vermerk vom Ministerium auf der Website publiziert wurde.

Der Darstellung des Vereins Open Knowledge Foundation (OKF) zufolge, der die Website betreibt, wurde über FragdenStaat im Oktober Aktenauskunft zu der Stellungnahme beantragt. Das Dokument behandelt die Verfassungsmäßigkeit von Sperrklauseln bei der Europawahl. Das Ministerium stellte das Papier Mitte Dezember zur Verfügung – laut dem auf FragdenStaat geposteten Schreiben mit dem Vermerk, dass die Herausgabe nur zur privaten Kenntnisnahme sei. Eine Veröffentlichung sei urheberrechtlich nicht gestattet.

Allerdings wurde die Stellungnahme dann aber doch zum öffentlichen Download angeboten, worauf sich vor wenigen Tagen eine Anwaltskanzlei in Namen des BMI mit einem Abmahnschreiben meldete. Wegen Verletzung des Urheberrechts solle der Verein eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Mahngebühr von 887,03 Euro zahlen. Die im Schreiben gestellte Frist lief am Dienstag aus.

Der OKF weist die Abmahnung des BMI rundheraus zurück und will das Dokument weiter zum Download anbieten. Das Abwehrschreiben des OKF-Anwalts stellt unter anderem in Frage, ob die Stellungnahme wirklich urheberrechtlichen Schutz genießt. Ebenfalls wird der Vorwurf laut, dass sich das Ministerium "des Urheberrechts als Mittel der Pressezensur" bediene. Zugleich bittet der OKF selber um Spenden für eine mögliche Auseinandersetzung vor Gericht. Unter dem Hashtag #Zensurheberrecht ruft der Verein dazu auf, den Fall auch auf Twitter zu diskutieren.

Wir haben das BMI um eine Stellungnahme zu dem Fall gebeten, die zur Stunde noch aussteht.

[Update 22.01.2014, 18:15 Uhr] Inzwischen erreichte uns eine Mitteilung des BMI, die den Vorgang im Wesentlichen bestätigt. Das BMI habe auf den Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz hin das interne Dokument herausgegeben und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine formelle Stellungnahme des Ministeriums handele. Daher habe man mit Hinweis auf Urheberrechte einer Verbreitung widersprochen.

FragdenStaat.de habe sich "darüber bewusst hinweggesetzt". Daraufhin habe das Ministerium die Anwälte eingeschaltet, um den Urheberrechtsanspruch durchzusetzen und eine "vertragsstrafebewehrte Unterlassungserklärung" einzuholen – "notfalls durch eine gerichtliche einstweilige Verfügung", wie es in der Mitteilung heißt. Zu weiteren Fragen, die das Rechtsverfahren betreffen, wollte sich das Ministerium nicht äußern.

(axk)