Bundestag verabschiedet Gesetz gegen heimliche Handy-Ortung

Mit einer erneuten Änderung des Telekommunikationsgesetzes führt die Koalition nicht nur Höchstgrenzen für 0180er-Nummern im Mobilfunk ein, sondern verschärft auch die Regeln zum Aufspüren von Handys sowie für den Betreiberwechsel.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 83 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der großen Koalition eine erneute Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Die FDP votierte gegen das Vorhaben, Linke und Grüne enthielten sich. Der Gesetzesentwurf basiert auf den Regierungsvorstößen zur Festsetzung von Höchstgrenzen für die Nutzung von 0180er-Nummern aus dem Mobilfunknetz und zur Eindämmung der heimlichen Ortung von Handynutzern. Die Abgeordneten nahmen aber gemäß einer Empfehlung (PDF-Datei) des federführenden Wirtschaftsausschusses umfangreiche Korrekturen an den Vorlagen des Bundeskabinetts vor.

Neu eingeführt hat das Parlament ein mehrstufiges Verfahren zum Versand einer Rückrufbitte für Mobilfunkteilnehmer. Mit der sogenannten "Inkognito-SMS" soll es einem Diensteanbieter künftig möglich sein, einen Mobilfunkteilnehmer, der nicht in einem öffentlichen Telefonbuch eingetragen ist, über einen individuellen Gesprächswunsch eines anderen Nutzers zu unterrichten. Dabei muss zuerst ermittelt werden, ob die gesuchte Person eindeutig identifizierbar ist und diesem Dienst nicht widersprochen hat. Ist dies der Fall, teilt der Dienstleister des gesuchten Teilnehmers diesem den Kommunikationswunsch per Textmitteilung mit. Die Nummer des Anfragenden wird dabei nicht übertragen, wohl aber dessen Name. Ein Anruf darf dann bei dem gesuchten Mobilfunkteilnehmer vom Servicezentrum geschaltet werden, wenn dieser in die telefonische Übermittlung eines Gesprächswunsches ausdrücklich eingewilligt hat.

Die Möglichkeit zum Aufspüren von Handys durch die Übermittlung der besonders sensiblen Standortdaten wird ebenfalls komplex geregelt. Damit will der Bundestag der Missbrauchsgefahr von Tracking-Diensten sowie sogenannten Freundesuchservices wie Google Friends Connect über Location Based Services entgegenwirken. Die erforderliche Einwilligung in die Feststellung des Standortes eines Mobilfunkendgerätes zum Zweck der Übermittlung an einen anderen Teilnehmer oder Dritte, die nicht Anbieter des Dienstes sind, muss künftig "ausdrücklich, gesondert und schriftlich erteilt" werden. Eine SMS-Bestätigung reicht nicht mehr aus. Ebenso wenig darf die Einwilligung formularmäßig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein.

In Fällen, in denen der Standort eines Handys an einen anderen Teilnehmer oder Dritte jenseits des Diensteanbieters übermittelt wird, hat dieser den Teilnehmer nach höchstens fünfmaliger Feststellung des Standortes über die Anzahl der erfolgten Standortfeststellungen mit einer Textmitteilung zu informieren. Damit soll verhindert werden, dass etwa ein Ehemann seine Gattin über das ihr geschenkte Mobiltelefon unwissend wiederholt ortet.

Nicht zuletzt enthält der überarbeitete Entwurf eine Bestimmung, wonach die Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste Vermittlungsdienste für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer bereitstellen müssen, um ihren Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten sicherzustellen. Die Kosten, die nicht durch die vom Nutzer zu zahlenden Entgelte gedeckt sind, haben die Unternehmen zu tragen, die keinen bedarfsgerechten Vermittlungsdienst bereitstellen.

Weiteres Ziel des Vorhabens ist es, die Verbraucher besser vor "untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) zu schützen. Die Einwilligungserklärung der Nutzer muss künftig in Textform vorliegen, also etwa per Mail, SMS oder Postkarte erfolgen. Damit soll der Teilnehmer deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass er eine Umstellung veranlasst.

Die Opposition kritisierte das Vorhaben teils scharf. So sprach Hans-Joachim Otto von der FDP-Fraktion in den zu Protokoll gegebenen Reden von einem "Flickwerk von Einzelmaßnahmen ohne klare sachliche oder ordnungspolitische Linie". Manche Stellschrauben würden "bewusst in die falsche Richtung gedreht". Der Liberale bedauerte, dass die Koalition das Begehr seiner Fraktion abgelehnt habe, das Moratorium für die Sanktionierung von Verstößen gegen die Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung für ein Jahr zu verlängern. Den Grünen geht die Initiative nicht weit genug. Martina Krogmann betonte dagegen für die Union: "Dieses Gesetz zeigt, dass wir Verbraucherschutz und Innovation so kombiniert haben, dass sie sich gegenseitig befruchten."

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)