Abmahnungen wegen Redtube-Pornostreaming: Landgericht Köln gibt Beschwerden statt

Gute Nachricht für die Empfänger der Streaming-Abmahnungen: Das Landgericht Köln hat Beschwerden gegen die Auskunftsbeschlüsse stattgegeben. Die Daten der Nutzer hätten niemals herausgegeben werden dürfen.

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Von
  • Torsten Kleinz

(Bild: dpa, Montage: heise online)

Die Posse um die Abmahnungen der schweizerischen "The Archive AG" wegen Pornostreamings auf Redtube geht in die nächste Runde: Nachdem im Dezember Tausende Empfänger von Abmahnungen mit dem Vorwurf konfrontiert wurden, illegal Pornofilme von dem Portal Redtube gestreamt zu haben, hat eine Zivilkammer des Kölner Landgerichts nun die eigenen Beschlüsse revidiert und den Beschwerden gegen das Vorgehen der Abmahner stattgegeben.

Im September 2013 hatten die Richter noch 62 von 89 Anträgen eines Berliner Anwalts stattgegeben, die Daten mehrerer Tausend Nutzer aufgrund der vorgelegten IP-Adressen herauszugeben. Grundlage dafür war eine missverständliche Antragsschrift und eine weitgehend inhaltloses Software-Gutachten, das die korrekte Ermittlung der vermeintlichen Urheberrechtsverletzer belegen sollte. Folge war eine Abmahnwelle Anfang Dezember, die zu großer Empörung führte.

In einem anonymisiert veröffentlichten Beschluss schließen sich die Kölner Richter nun den Bedenken der Gegenseite an: Die Zivilkammer betont, dass das Streamen von Filmen "grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" darstelle. Im Gegensatz zu üblichen Filesharing-Verfahren wird beim Streaming das Material nicht an andere Nutzer weiterverteilt.

Auch die Beweisermittlung der Abmahner sei unklar: So hatten die Kläger von "The Archive AG" auch im Beschwerdeverfahren nicht klargemacht, wie sie in der Lage gewesen seien, in die Verbindung zwischen Redtube und den Nutzern einzudringen. Die Richter deuten ebenfalls an, dass – falls "The Archive AG" tatsächlich vor Gericht seine vorgeblichen Ansprüche durchsetzen wollte – ein Beweisverwertungsverbot ausgesprochen werden könnte.

Bisher sind beim Landgericht Köln 110 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, vier wurden nun zu Gunsten der Beschwerdeführer entschieden. Das Gericht bemüht sich durch eine beschleunigte Akteneinsichtnahme die Beschwerdeflut zu kanalisieren; grundsätzlich müsste jede Beschwerde über eine Abmahnung einzeln entschieden werden. Ganz vorbei ist die juristische Aufarbeitung damit aber sowieso noch nicht: Gegen die neusten Beschüsse des Landgerichts kann noch zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Dass die Abmahner zu diesem Schritt greifen, ist jedoch unwahrscheinlich – "The Archive AG" machte zuletzt mit einem Wechsel an der Firmenspitze und einem schnellen Adresswechsel von sich reden.

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(jk)