EU-Innenpolitiker segnen Auto-Notruf eCall ab

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich hinter die Initiative zur Einführung des Auto-Notrufsystems eCall gestellt. Änderungsanträge, wonach Nutzer die Ortung manuell abstellen können sollten, fanden keine Mehrheit.

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Ab 2015 sollen alle neuen Autos europaweit mit einem "eCall" genannten Ortungssystem ausgerüstet werden, mit dem sich die genaue Position der Fahrzeuge ermitteln lässt. Den entsprechenden Verordnungsentwurf der EU-Kommission haben die federführenden Innenpolitiker des Parlaments am Donnerstag weitgehend befürwortet. Verschiedene Fraktionen hatten in ihren Änderungsanträgen (PDF-Datei) gefordert, Autofahrer sollten die Anlage auch ausschalten können, fanden dafür aber keine Mehrheit.

Auch der Berichterstatter des Ausschusses Axel Voss (CDU) hatte sich in dem Berichtsentwurf (PDF-Datei) des Ausschusses zunächst für die Möglichkeit der manuellen Deaktivierung ausgesprochen. Voss konnte sich damit aber gegen den Großteil der Abgeordneten in der konservativen Europäischen Volkspartei sowie der sozialdemokratischen Fraktion nicht durchsetzen.

Der grüne Innenexperte Jan Philipp Albrecht kritisierte die Entscheidung, künftig Autofahrer durch obligatorische eCall-Systeme "komplett überwachen zu lassen", als "massive" und mit den Grundrechten der Betroffenen nicht vereinbare "Grenzübertretung". Er appellierte an das Plenum des Parlaments, das über das Vorhaben noch abstimmen muss, "die automatische Überwachung aller Fahrzeuge aus der Verordnung streichen". Im Herbst hatte sich bereits der Bundesrat für für Nachbesserungen ausgesprochen und eine Beschränkung des übermittelten Datensatzes gefordert.

Anfang der Woche hatte der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil eCall als "Einfallstor für weitere Telematikanwendungen" ins Auto ohne taugliche Privatheitskonzepte bezeichnet, sodass der gläserne Fahrer drohe. Der Präsident des bis Freitag laufenden Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm, sorgte sich ebenfalls, dass es bisher "keine gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gibt, die für das Kraftfahrzeug passen". Unklar sei auch, wer nach Unfällen die von Bordcomputern gespeicherten Daten zu Fahrweise, Tempo und Bremsverhalten nutzen dürfe. (vbr)