Jamendo positioniert sich als Alternative zur GEMA

Auf Jamendo PRO, dem für gewerbliche Kunden gedachten Teil der Musikplattform, befinden sich Stücke von Musikern, die sich nicht von der GEMA vertreten lassen. Künstler erhalten 50 Prozent der Gelder, die Jamendo für diese Stücke einnimmt.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Die Musikplattform Jamendo will mit einem neuen Suchwerkzeug zum schnellen Finden passender Stimmungsmusik verstärkt Filmemacher, Veranstalter, Spielehersteller und Werbeagenturen ansprechen. Es erlaubt die Suche von Stücken nach Kategorien wie Anlass, Stimmung, Genre und Sprache. Weil Musiker auf dem Portal bereits beim Ablagevorgang genaue Angaben über ihre Stücke und deren Nutzungsmöglichkeiten machen, ist es dem Unternehmen nach eigenen Angaben möglich, "ein vollständig automatisiertes Verfahren anzubieten", mit dem sowohl Musiksuchende als auch Anbieter viel Zeit sparen könnten.

Derzeit sind bei Jamendo etwa 9000 Musiker und Bands gemeldet, die insgesamt rund 200.000 Stücke dort abgelegt haben. Diese stehen entweder unter einer Creative-Commons-Lizenz oder unter der von der FSF empfohlenen Lizenz Freie Kunst. Auf Jamendo PRO, dem für gewerbliche Kunden gedachten Teil der Plattform, befinden sich nur Stücke von Musikern, die sich nicht von Verwertungsgesellschaften vertreten lassen. Die Lizenzen, die dort vergeben werden, sind nicht exklusiv, so dass die Hersteller ihre Musik auch über andere Kanäle vermarkten können.

Musiker erhalten 50 Prozent der Einnahmen, die Jamendo für ihre im PRO-Bereich angebotenen Stücke kassiert. Für die Vertonung eines Videos liefert das Portal Musik ab drei Euro das Stück, wobei die Preise je nach Art des Projekts, Dauer der Nutzung, Auflage, Verbreitungsgebiet und Budget stark variieren. Lizenzen für "Hotels, Restaurants und Läden" gibt es ab 96 Euro im Jahr. Die PRO-Lizenzen werden von Jamendo als "juristische Bestätigung, dass die Nutzung der Musik (als Hintergrundmusik in Ihrem Betrieb/ für Ihre Projekte, ...) keine Abgaben an Verwertungsgesellschaften (wie der GEMA) nach sich ziehen wird" beworben. Grund dafür sei ein Zertifikat, das der Käufer erhält und das er Kontrolleuren der Verwertungsgesellschaften vorlegen könne. "Das Zertifikat", so die Jamendo-FAQs, "wird von diesen Gesellschaften anerkannt."

Nach Auskunft der GEMA ist der Verwertungsgesellschaft das Jamendo-Zertifikat bisher nicht bekannt. Dort pocht man darauf, dass "jeder, der angibt, [...] 'GEMA-freie' Werke genutzt zu haben, dieses für jeden einzelnen Fall konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen" müsse. Dafür müssten bei ihr Formulare bestellt, ausgefüllt und beispielsweise das vollständige Musikprogramm für eine Veranstaltung vorlegt werden. Auch Personen, die bei Jamendo Musik für die öffentliche Aufführung lizenzieren, sind der Rechtsauffassung der Verwertungsgesellschaft nach verpflichtet, diese bei der GEMA melden. Dort werde man dann prüfen, ob der Veranstalter tatsächlich nichts zuzahlen müsse. (pem)