GEMA zur Vergütung eingebetteter Videos: Auf EuGH warten und Tee trinken

Grundsätzlich vertritt die GEMA denselben Standpunkt wie die österreichische AKM: Musik in eingebetteten Videos sollte vergütet werden. Doch bis der EuGH nicht entschieden habe, ob diese das Urheberrecht verletzen, gebe es keinen Anlass für Spekulationen.

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Von
  • Volker Zota

Die GEMA ist grundsätzlich der Ansicht, dass das Abspielen von in Webseiten eingebetteten Musikvideos auch vergütungspflichtig ist. Das teilte die deutsche Verwertungsgesellschaft mit, nachdem zuvor die österreichische AKM eine entsprechende Vergütung gefordert hatte. Dieser Forderung will sich die GEMA allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht anschließen.

"Aktuell stellt sich sich diese Frage überhaupt nicht, denn erst einmal muss der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob das Einbetten von Videos grundsätzlich eine der Kabelweitersendung vergleichbare, urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung darstellt", erklärte eine GEMA-Sprecherin gegenüber heise online.

Nur wenn der EuGH dies bejahe, entstehe ein Vergütungsanspruch, auf dessen Grundlage sich die GEMA Gedanken zu einer sinnvollen Umsetzung machen kann. Spekulationen zu technischen Maßnahmen, etwa um Doppellizenzierungen zu vermeiden, wollte die GEMA-Sprecherin nicht anstellen.

Die ganze Diskussion kam auf, weil die österreichische Verwertungsgesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) im Rahmen einer Konsultation der EU-Kommission zum Urheberrecht einen vorausgefüllten Fragebogen an ihre rund 20.000 Mitglieder (Komponisten und Autoren) geschickt hatte, in dem sie sich für eine Vergütungspflicht für Hyperlinks einsetzte, die zu urheberrechtlich geschützten Werken führen – etwa eingebettete Musikvideos. (vza)