Bundesanwalt darf gegen NSA ermitteln

Laut einem Zeitungsbericht hat die Bundesregierung keine Einwände gegen ein offizielles Ermittlungsverfahren, das Generalbundesanwalt Range wegen der Telefonüberwachungsaffäre durch den US-Geheimdienst anstrebt.

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Wie die Frankfurter Rundschau in ihrer heutigen Printausgabe berichtet, hat die Bundesregierung keine Einwände gegen ein offizielles Ermittlungsverfahren, das Generalbundesanwalt Harald Range anstrebt. Laut dem Bericht ist noch unklar, ob sich das Verfahren nur gegen das Abhören deutscher Regierungsstellen einschließlich des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Angela Merkel oder auch gegen die flächendeckende Ausspähung deutscher Telefon- und Internetkunden richtet.

Das Kanzleramt, Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas vereinbarten demnach in dieser Woche, keine Einwände gegen ein solches Ermittlungsverfahren zu erheben. Laut Strafprozessordnung könnten sie das tun, wenn sie schwere außenpolitische Schäden für Deutschland befürchteten. Das Justizministerium wäre in einem solchen Fall gegenüber dem Generalbundesanwalt weisungsbefugt. Harald Range wolle nun bereits in den kommenden zehn Tagen ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten.

Am Montag hatten die Internationale Liga für Menschenrechte zusammen mit dem Chaos Computer Club, dem Datenschutzverein DigitalCourage und einigen anderen Generalbundesanwalt Harald Range aufgefordert, Ermittlungen wegen "geheimdienstlicher Massenüberwachung" im NSA-Skandal aufzunehmen. (jes)