Landesmedienchef rechtfertigt Forderung nach Pornofilter

Der Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt plädiert dafür, das britische Jugendschutzfilter-Modell nicht mit Internetsperren in China, Iran oder der Türkei in einen Topf zu werfen

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Andreas Fischer, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, erregte mit seinem Vorschlag Aufsehen, das britische Jugendschutzfilter-Modell auf Deutschland zu übertragen. Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, die für die Medienpolitik der Länder federführend ist, hatte zu Fischers Vorstoß erklärt, von den Ländern werde ein Filter nach britischem Muster nicht diskutiert. "Es soll keine Netzinfrastruktur geschaffen werden, die derart kontrolliert werden kann." Fischer betonte nun gegenüber heise online jedoch, dass eine staatsfreie Lösung zu bevorzugen sei: "Es soll kein staatlicher Filter per Gesetz eingeführt werden, sondern die Provider sollen das von sich aus machen."

Fischer plädiert dafür, das britische Modell unvoreingenommen zu diskutieren und nicht mit Internetsperren in China, Iran oder der Türkei in einen Topf zu werfen. Im Vergleich zu den hier üblichen Jugendschutzprogrammen sei die Reichweite enorm: In Großbritannien erreichen vier Provider 17 Millionen von 19 Millionen Haushalten. Es sei unbestritten, dass die Filter nicht einwandfrei funktionierten. Umso wichtiger sei es daher, dass die Provider schnell auf Beschwerden reagieren und korrigieren. Die Provider verfügten selbst über Jugendschutzbeauftragte und könnten das wie in Großbritannien im Rahmen einer Arbeitsgruppe lösen. Fischer wies auch darauf hin, dass die Jugendschutzprogramme der KJM eine Messlatte von 80 Prozent Genauigkeit haben.

In Großbritannien können Erwachsene über das so genannte Parental-Control-Programm nicht nur pornografische Inhalte sperren lassen, sondern auch Seiten zu Suizid- und Magersuchtforen sowie Gewalt und Waffen, aber auch Filesharing-Websites. In Deutschland wäre das Filesharing jedoch ausgenommen, da dieses nicht unter die Kategorie Jugendschutz fällt.

Fischer weist darauf hin, dass dies eine Serviceleistung der Provider für die Kunden sei. Diese Leistung könne jedoch nicht über ein Opt-In, sondern müsse per Opt-Out gewählt werden. "Es gibt ja auch weniger verantwortungsbewusste Eltern, die sich nicht kümmern", erläutert Fischer. "Die muss man vor die Frage stellen, ob sie den Filter wollen." Damit unterscheidet sich Fischers Vorschlag deutlich von dem Vorschlag der ehemaligen Familienministerin Ursula von der Leyen, die einen Zwangsfilter für kinderpornografische Inhalte gefordert hatte. Fischer betont auch: "Ich empfehle das nicht für ältere Jugendliche, sondern vor allem für Kinder. Anschlussinhaber sind ja die erwachsenen Personen im Haushalt, die darüber entscheiden, ob sie die elterliche Kontrolle wollen oder nicht." Auch wisse er, dass DNS-Sperren leicht zu umgehen sind. Für ein Kind sei dies "aber wohl kaum zu machen, weil dafür mehrere Schritte notwendig sind".

Hintergrund von Fischers Vorschlag ist die gegenwärtige Rechtssituation in Deutschland: Seit dem 1. Juni 2013 können Websites mit nicht jugendfreien Inhalten sich ein Label vergeben. Dieses Label wird von Jugendschutzprogrammen, die von der Kommission Jugendschutz und Medien (KJM) anerkannt werden, berücksichtigt. Diese Programme müssen Eltern jedoch auf jedem Gerät installieren, wobei diese noch gar nicht für alle Geräte verfügbar sind.

Für Smartphones etwa, deren Nutzung auch aufmerksame Eltern nur schwer kontrollieren können, gibt es laut Fischer keine Apps der Jugendschutzprogramme. Das KJM-Schutzprogramm JusProg hat zusammen mit dem Mobilfunkunternehmen Vodafone eine Software für Android entwickelt, aber es gibt noch keine für Tablets. Das andere von der KJM anerkannte Schutzprogramm Kinderschutz-Software der Deutschen Telekom gibt es als App lediglich für das iPhone und das iPad, sie ist aber noch nicht von der KJM anerkannt; das sind derzeit nur die für Windows-PC entwickelten Programme von JusProg und Kinderschutz-Software.

Abgesehen davon werden die Programme nur wenig akzeptiert. Fischer verweist auf eine Studie des Hans-Bredow-Instituts. 23 Prozent der 1006 Befragten setzten demnach irgendeine Jugendschutzsoftware ein. Von diesen 23 Prozent verwendeten nur 15 Prozent die der Deutschen Telekom ein, 6 Prozent die von JusProg. Besonders selten ist der Einsatz von Jugendschutzsoftware unter Eltern mit niedriger formaler Bildung. Fischer meint, der Effekt der Jugendschutzprogramme und des Labelings sei, dass der Jugendschutz jetzt schlechter ist als vorher.

Darauf wies Ende Januar auch der Arbeitskreis der Jugendschutzbeauftragten von ARD und ZDF hin. Er forderte aufgrund der geringen Verbreitung die Jugendschutzprogramme auszusetzen. Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Carola Witt vom NDR sagte, dass die zeitgesteuerte Abrufbarkeit von Medieninhalten, so wie es ARD und ZDF praktizieren, immer noch die effizienteste Möglichkeit für Jugendmedienschutz im Internet sei. (anw)