Deutsches Patent- und Markenamt überprüft DigiProtect

Das im Zusammenhang mit Filesharingabmahnungen aktive Unternehmen übt möglicherweise eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ohne Genehmigung aus

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Von
  • Peter Mühlbauer

Die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH bekam von Filmfirmen die "ausschließlichen Rechte" daran übertragen, Werke "über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und öffentlich zugänglich zu machen". Ob DigiProtect Filme wirklich in solcher Weise anbietet, blieb bisher im Unklaren: In jedem Fall nutzte das Unternehmen aber die ihm übertragenen Monopolrechte in einer Vielzahl von Fällen, um andere "Anbieter" dieser Filme in Tauschbörsen selbst abzumahnen oder über die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner abmahnen zu lassen und Lizenzgebühren beziehungsweise "pauschalen Schadensersatz" zu kassieren. Auf der Musikmesse Popkomm hatte die Firma im vergangenen Jahr ein Faltblatt mit dem Titel "Turn Piracy into Profit" ausliegen, in dem sie als Gesellschaftszweck angab, "Anbieter rechtswidriger Inhalte zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung und Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes zu bewegen".

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft nun, ob es sich bei der Tätigkeit, der DigiProtect nachgeht, um eine nach § 1 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten erlaubnispflichtige handelt. Zur Zeit verfügen nur 12 Verwertungsgesellschaften über eine Genehmigung für solche Tätigkeiten - DigiProtect ist nicht darunter. Nach Angaben des DPMA ist die Verfahrensdauer derzeit noch nicht abzusehen, die GmbH wurde aber aufgefordert, dem Amt nähere Auskünfte über ihre Geschäftsmodell zu geben.

Vor zwei Wochen informierte Rechtsanwalt Lambert Grosskopf, auf dessen Hinweis die Untersuchung eingeleitet wurde, das DPMA auch über die in der Schweiz registrierte Firma Licence Keeper AG, die möglicherweise mit einer ähnlichen Methode arbeitet. (pem)