Verhandlungen über Antipiraterie-Abkommen starten kommende Woche

Die EU beteiligt sich an den Verhandlungen zu einem von den USA und Japan initiierten Abkommen zur Bekämpfung von Produktpiraterie, die in der kommenden Woche in Genf starten sollen.

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Von
  • Monika Ermert

Die Verhandlungen für ein neues globales Abkommen zur Pirateriebekämpfung starten nach Angaben der EU-Generaldirektion Außenhandel in der kommenden Woche in Genf. Das von Bürgerrechtsorganisationen kritisierte "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA) soll auf Initiative der USA und Japans einen Standard für die zivil- und strafrechtliche Durchsetzung von Rechten an "geistigem Eigentum" schaffen. Nichtregierungsorganisationen warnen vor einer möglichen Keule gegen die von den Verhandlungen ausgeschlossenen Entwicklungsländer.

"Die EU-Mitgliedsstaaten haben der Europäischen Kommission ein Mandat für die Verhandlungen eines 'Anti Counterfeiting Trade Agreement' mit den USA, Japan und einigen anderen Staaten erteilt", bestätigte das für den Bund federführende Justizministerium gegenüber heise online. Das Mandat besteht laut einem Kommissionsbeamten aus der Generaldirektion Außenhandel seit dem 14. April. Grundsätzlich unterstütze man die Verhandlungen, heißt es aus dem Bundesjustizministerium (BMJ), "um auch international einen möglichst wirksamen Schutz gegen Produktpiraterie zu gewährleisten".

So eilig wie das Büro der Handelsbeauftragten der US-Regierung (USTR), das gegenüber heise online von einer Verabschiedung möglichst noch in diesem Jahr sprach, hat man es hierzulande allerdings nicht. "Da Deutschland bereits sehr hohe Schutzstandards hat, ist aus unserer Sicht der Inhalt des Abkommens von größerer Bedeutung als eine rasche Verabschiedung", teilte das BMJ mit. Von einer Verabschiedung während dem bevorstehenden G8-Treffen könne keine Rede sein, erklärte dazu ein Kommissionsbeamter. Überscheidungen mit existierender, europäischer Gesetzgebung würden nicht erwartet. Die Kommission habe bei den nach etlichen Vorgesprächen nun startenden formellen Verhandlungen wie üblich auf bestehende Normen der Gemeinschaft zu achten.

Die grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger hatte zuvor moniert, dass Arbeiten des EU-Parlaments zu strafrechtlichen Maßnahmen gegen Produktpiraterie vorweggenommen und eingeengt werden könnten, ohne dass das Parlament in die internationalen Vertragsverhandlungen einbezogen werde. Das Justizministerium merkte dazu an, da die Verhandlungen für eine zweite Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (die so genannte IPRED 2) ins Stocken geraten seien, gebe es damit kein Problem.

Nach dem neuen Lissabonner Vertrag müssten ab 2009 EU-Parlament und EU-Rat vor einer Unterzeichnung mit dem Thema befasst werden. Vorerst aber genügt die Verabschiedung durch durch den Rat vertretenen Mitgliedsstaaten. Es reicht nach Angaben eines Sprechers der Generaldirektion Außenhandel nicht, wenn allein der so genannte Artikel-133-Ausschuss des Rates zustimmt. Dieser wenig bekannte Ausschuss ist gemeinsam mit der Kommission für internationale Vertragsverhandlungen – etwa im Bereich der Welthandelsorganisation – zuständig und war in der Vergangenheit wegen mangelnder Transparenz in die Kritik geraten. Noch nicht einmal eine Liste der Mitglieder des Ausschusses ist öffentlich einsehbar.

Bei den jetzt anlaufenden ACTA-Verhandlungen wollen aber alle dabei sei. "An den Verhandlungen werden die Kommission, die EU-Mitgliedsstaaten und insbesondere die Präsidentschaft beteiligt sein", versichert man bei der Kommission. Zu sensiblen inhaltlichen Details wollen die Hauptverhandlungspartner sich vorerst noch nicht äußern, obwohl mindestens Teile des Vertrages bereits in erste Entwurfsvorlagen gegossen sind. Einen ersten Überblick hatte ein vierseitiges Diskussionspapier geliefert, das Wikileaks veröffentlicht hatte. "Wir analysieren aktuell mögliche Mechanismen und diskutieren diese mit den ACTA-Teilnehmern", teilte ein Vertreter der US-Außenhandelsbeauftragten mit.

Eine gewisse Vertraulichkeit sei durchaus üblich, sagte ein Vertreter des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IPI). Für die Verurteilung des Vorhabens von Seiten der Bürgerrechtler schon vor dem eigentlichen Start der Verhandlungen habe er wenig Verständnis. Befürchtungen wie etwa die, dass eine Art zentrale Regulierungsinstitution geschaffen werden solle, nannte er nicht begründet. Sollte das Abkommen im Verlauf der Verhandlungen über das Ziel hinausschießen, sei Kritik angebracht und berechtigt. Auch die Schweiz werde sich in einem solchen Fall auf der Kritikerseite wiederfinden.

Bürgerrechtsorganisationen wie IP Justice und Knowledge Ecology International (KEI) haben in verschiedenen Stellungnahmen vor verdachtsweise durchgeführten Grenzdurchsuchungen privater Laptops gewarnt sowie den Versuch kritisiert, strenge Durchsetzungsmassnahmen zum Standard zu erklären und die Entwicklungsländer anschließend zur Annahme zu zwingen. Nur dazu dient aus ihrer Sicht die Verhandlung zwischen den so genannten "gleichgesinnten Staaten". Bei Organisationen wie der World Intellectual Property Organisation (WIPO) oder der WTO könnten sich die Entwicklungsländer dagegen wehren. (Monika Ermert) / (vbr)