Vernetzte Fahrzeuge im Fokus von Polizei und Militär

Aktuell verfolgt nur noch das Militär die Idee weiter, Fahrzeuge mit Elektrowaffen zu stoppen und auf Ortungstechnik in Autos wird nur mit Einwilligung des Fahrers zugegriffen. Das teilte die Bundesregierung nun mit.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Sowohl auf EU-Ebene, als auch auf nationaler Ebene befassen sich Strafverfolgungsbehörden und Militär mit der Frage, wie Fahrzeuge mit technischen Mitteln geortet und gestoppt werden können. Die Linke hat nun mit einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 18/542) zur "Überwachung und Manipulation vernetzter Fahrzeuge" bei der Bundesregierung nachgefasst.

Stoppen nicht-kooperativer Fahrzeuge

Im SAVELEC-Projekt wird an EMP- und HPM-Geräten geforscht, die die Fahrzeugelektronik außer Funktion setzen.

(Bild: SAVELEC)

Derzeit fördert die EU-Kommission mit 3,3 Millionen Euro im Rahmen der Sicherheitsforschung des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms ein Projekt mit dem Titel "Safecontrol of non cooperative vehicles through electromagnetic means" (SAVELEC). Es geht darum, wie die Elektronik von Fahrzeugen oder Schiffen mit elektromagnetischen Impulsen (EMP) und Mikrowellen (HPM) blockiert oder zerstört werden kann. Hintergrund eines solchen Einsatzes könnte die Kontrolle der EU-Außengrenzen sein. Unter anderem sind das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt an der Forschung beteiligt. Statewatch machte darauf aufmerksam, dass mit der Technik auch Herzschrittmacher attackiert werden können. Ein anderes EU-Vorhaben namens AEROCEPTOR forscht zur Bewaffnung von Drohnen mit Netzen, Nagelbrettern oder Sprühgeräten, um Autos und Boote aus der Luft zu stoppen.

Der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko stellt die Notwendigkeit der Forschungsprojekte in Frage: "Es ist nirgends belegt, dass die Polizeien der EU-Mitgliedstaaten wirklich mehr mit 'nicht kooperativen' Autos oder Booten zu kämpfen hätten – außer bei Verfolgungsjagden an den technisch hochgerüsteten EU-Außengrenzen." Er glaubt daher, dass "hier weitere Millionen in die Abwehr von unerwünschter Migration versenkt werden." Später könne die Technik dann auch im Inland eingesetzt werden.

Mit Netzen, Nagelbrettern oder Sprühgeräten könnte man Fahrzeuge aus der Luft stoppen.

(Bild: AEROCEPTOR)

Tatsächlich weisen die Überlegungen der europäischen Arbeitsgruppe "European Network of Law Enforcement Technology Services" (ENLETS) in diese Richtung. Um nicht-kooperative Autofahrer zum Anhalten zu zwingen, setzt sie sich für Standards für das Anhalten von Fahrzeug per Funk ein. Diese sollen serienmäßig künftig in alle Fahrzeuge eingebaut werden, berichtete Statewatch Anfang des Jahres. Die 2008 gegründete Arbeitsgruppe beschäftigt sich damit, wie die Arbeit der Polizei mit technischen Mitteln unterstützt werden kann.

Fahrzeugmanipulationen kein Thema mehr für die Polizei

Die Bundesregierung relativierte nun in ihrer Antwort die Bedeutung von ENLETS. Die Arbeitsgruppe werde der EU-Kommission lediglich einen Bericht über "Best Practices"-Ergebnisse zuleiten. Im zivilen Sektor sei das Thema schon seit Jahren nicht mehr aktuell: So hatte das Bundeskriminalamt 2006 bei der Firma Diehl BGT Defence Geräte zum Stoppen von Fahrzeugen angesehen, gleichwohl hatte keine praktische Erprobung stattgefunden. Auch die Bundespolizei hatte 2005 und 2006 Kontakt mit Herstellern aufgenommen, jedoch später das Thema nicht weiter verfolgt. Für die Bundesregierung ist das Stoppen nicht kooperativer Fahrzeuge wohl deshalb kein Thema: So wurde die Vereinbarkeit eines polizeilichen Einsatzes von Mirowellenwaffen mit der deutschen und europäischen Gesetzgebung bislang nicht geprüft.

Im militärischen Bereich spielt die Frage, wie nicht kooperative Fahrzeuge angehalten werden können, aber weiterhin eine Rolle. So führt die Wehrtechnische Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik des Bundesverteidigungsministeriums dazu laufend Untersuchungen durch. Speziell geht es um den Einsatz von hochenergetischen Mikrowellen (HPM) und deren Auswirkungen auf Fahrzeugsteuergeräte, Energieversorgungen und Kommunikationsmittel.

Zugriff auf Ortungsdaten

Die kleine Anfrage befasst sich außerdem mit der Möglichkeit, aus Fahrzeugdaten Bewegungsprofile zu erzeugen und polizeilich auszuwerten. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat im Juni 2011 in einem Leitfaden zum Datenzugriff erörtert, inwieweit Strafverfolger ein Fahrzeug über den Zugriff auf das SIM-Modul etwa von BMW-Assist orten können. Dabei wird der Hersteller, also etwa BMW, als Netzprovider gesehen, über den eine Datenabfrage erfolgen kann.

Im aktuellen Leitfaden vom Juni 2013 findet sich diese Aussage jedoch nach Auskunft der Bundesregierung nicht mehr wieder. Eine pauschale rechtliche Einordnung sei nicht möglich, stellt sie außerdem fest, weil diese von vielen technischen Einzelheiten wie dem Aufbau und der Ausgestaltung des jeweiligen Dienstes abhänge. Die Bundesregierung teilte überdies mit, dass sich auch das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei mit dem Thema nicht "vertieft" befasst hätten. So habe die Bundespolizei zwar die Möglichkeit überprüft, auf GPS-Empfänger und SIM-Module in Fahrzeugen zuzugreifen, diese aber wieder verworfen.

Status quo ist, dass BMW etwa im Fall eines Diebstahls nur dann Informationen an Polizeibehörden weitergibt, wenn der Eigentümer dieser Weitergabe schriftlich zustimmt. Die Bundesregierung betont: "Eine Nutzung dieser Daten für verdeckte Maßnahmen ohne Wissen des Fahrzeughalters erfolgt nicht." Aktuell erhält das Bundeskriminalamt in Sachen Ortung gestohlener Fahrzeuge jährlich rund 300 Anfragen aus dem Ausland. (ad)