US-Menschenrechtsanwalt: Snowdens Tat ist gerechtfertigt

Edward Snowden steht mit seinen Enthüllungen in einer Reihe mit den großen Whistleblowern der Geschichte, findet der US-amerikanische Menschenrechtsanwalt Aryeh Neier. Er hält Snowdens Handeln für gerechtfertigt.

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Von
  • Detlef Borchers

Der US-amerikanische Menschenrechtsanwalt Aryeh Neier hält die Enthüllungen von Edward Snowden für einen klassischen Fall von Whistleblowing und damit für gerechtfertigt. Snowden habe Verantwortung gezeigt und Details über die NSA weitergereicht, die die Regierung und der Geheimdienst verschwiegen hatten, sagte Neyer auf einer Tagung der American Academy in Berlin, die sich mit dem Fall des Whistleblowers und seinen Auswirkungen befasste. Neier wünschte sich, dass Edward Snowden in Deutschland politisches Asyl bekommt: Hier sei er weitaus sicherer als in Russland.

US-amerikanische Menschenrechtsanwalt Aryeh Neier sieht Snowdens Weitergabe von Geheimnissen als gerechtfertigt.

(Bild: Detlef Borchers)

Neiers Rede im sehr gut besuchten Audimax des ehemaligen Staatsratsgebäudes der DDR war im Stil einer juristischen Disputation aufgebaut: Zunächst beschäftigte sich der langjährige ACLU-Direktor und Mitgründer von Human Rights Watch mit den unterschiedlichen Ausprägungen, die die Begriffe "Privacy" und "Liberty" im deutschen und amerikanischen Rechtssystem erfahren haben. Die angelsächsisch definierte Privatsphäre habe im US-Recht einen deutlich niedrigeren Stellenwert als im deutschen oder kontinentaleuropäischen Recht. Dies habe zur Folge, das Schnüffelaktionen wie die der NSA in den USA anders bewertet werden, solange sie der Freiheit des Landes dienen.

Anschließend stellte er Whistleblower vor, die ihrem Gewissen gefolgt waren und damit Zeichen setzten: Carl von Ossietzkys Berichte zur verbotenen Wiederaufrüstung der Reichswehr, Daniel Ellsbergs Weitergabe der "Pentagon Papers" und Zhao Ziyangs Warnung der protestierenden Studenten auf dem Tian'anmen-Platz. All diese Whistleblower hätten jeweils Staatsgeheimnisse verraten, ohne auf ihre Person Rücksicht zu nehmen.

Um Edward Snowden einordnen zu können, fragte sich Neier, ob die Kommunikations-Überwachung durch die NSA terroristische Attacken verhindert habe. Dafür könne selbst die NSA kein konkretes Beispiel nennen. Die Einschränkung der Privatsphäre auch der US-Bürger durch die Analyse von Metadaten etwa bei Telefonaten bezeichnete der Jurist als schwerwiegend, doch gerechtfertigt, wenn dadurch Terrorattacken verhindert würden. Dies wiederum sei unwahrscheinlich, da Terroristen konspirativ vorgehen würden.

Der einzige Fall, in dem ein Anruf in einem Terroristen-Lager in Jemen entdeckt wurde, habe keine verwertbare Spur erbracht, da ein öffentliches Telefon benutzt wurde. Neier verwies schließlich auf die Anhörung des US-amerikanischen Geheimdienstkoordinators James R. Clapper vor einem Ausschuss des US-Kongresses, der ihn im März 2013 gefragt hatte, ob die NSA Daten von Millionen von Amerikanern sammelte. Dies wurde vom Clapper verneint. Angesichts dieser massiven Lüge sei die Tat von Edward Snowden gerechtfertigt, das amerikanische Volk aufklären zu wollen.

In der anschließenden Diskussion wandte der ehemalige US-Diplomat John Kornblum ein, dass es in den USA eine Reihe von Anlaufstellen gebe, an die sich Snowden hätte wenden und denen er von den Missständen bei der NSA hätte berichten können. Neier bezeichnete den Einwand als "unsubstantiiert", da Snowden angesichts der Lügen der US-Regierung ja nicht sicher sein konnte, dass sein Whistleblowing vertuscht worden wäre. Daraufhin verließ Kornblum demonstrativ den Vortragssaal.

Auch den Einwand, dass Snowden mit der Veröffentlichung Menschenleben gefährde, ließ Neier nicht gelten. Er habe den Eindruck, dass Snowden anders als die Wikileaks-Aktivisten um Julian Assange mit seinen Dokumenten verantwortlich umgegangen sei und aktiven Quellenschutz betrieben habe. (axk)