Was dürfen ARD und ZDF im Internet?

Noch liegt der von den Ministerpräsidenten beschlossene Entwurf des künftigen Rundfunkstaatsvertrags nicht in Schriftform vor, dennoch heizen die Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und seiner Kollegen die Debatte weiter an.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 418 Kommentare lesen
Lesezeit: 6 Min.

Noch ist nicht klar, was genau die Ministerpräsidenten am gestrigen Donnerstag in Sachen öffentlich-rechtliches Internet beschlossen haben, Schriftliches gibt es noch nicht. Die teils scharfen Reaktionen gründen sich auf ein paar frei formulierten Aussagen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und seiner Kollegen im Rahmen einer Pressekonferenz gestern in Berlin. Heftig reagierten die Zeitschriftenverleger, aber auch die öffentlich-rechtlichen Sender. Sie wissen schon, dass der von den Ministerpräsidenten bearbeitete Entwurf sie über Gebühr einschränken werde.

Dabei hat den Text noch niemand gesehen, auch nicht bei der ARD. Der letzte zirkulierte Entwurf vom 4. Juni, an dem sich die ohnehin hitzige Debatte erneut entzündet hatte, war von den Referenten am vergangenen Mittwoch erneut überarbeitet und dann den Ministerpräsidenten vorgelegt worden. Dem Vernehmen nach haben die Länderchefs selbst noch Textkorrekturen vorgenommen, die nun von den Referenten in Abstimmung mit den Staatskanzleien in das Papier eingearbeitet werden. Mit dem fertigen Entwurf ist Anfang der kommenden Woche zu rechnen.

Bis dahin bleiben für die Beantwortung der Frage, was die Öffentlich-Rechtlichen künftig dürfen und was nicht, hauptsächlich die Äußerungen Kochs und seiner Kollegen sowie die Interpretationen der beteiligten Sender und Verbände. Fasst man das alles zusammen, dürfen ARD und ZDF im Netz künftig nicht alles, aber immer noch so Einiges.

So können sie nach den bisher verfügbaren Informationen ihre Radio- und Fernsehprogramme streamen und bis zu sieben Tage online zum Abruf bereithalten sowie mit vertiefendem Video-, Audio- und Text-Material begleiten. Videoberichte von Sportveranstaltungen, die in vorherigen Entwürfen des Staatsvertrags auch schon einmal ausgeschlossen worden waren, sollen für 24 Stunden befristet möglich sein. Nicht sendungsbezogene "presse-ähnliche Angebote" sollen den Ministern zufolge komplett untersagt werden.

Ausnahmen von der 7-Tage-Regel sind möglich, sollen aber in dem sogenannten "Drei-Stufen-Test" von den Gremien abgesegnet werden. Diesem "Public-Value-Test" nach britischem Vorbild sollen auch Angebote unterzogen werden, die keinen direkten Sendungsbezug haben. Damit dürfte längst nicht alles schon nach sieben Tagen von den Websites der öffentlich-rechtlichen Sender verschwinden. Archive mit "zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten" sollen unbefristet möglich sein und durch den Drei-Stufen-Test jeweils abgesegnet werden. Eine sogenannte Negativliste soll klar definieren, was ARD und ZDF nicht dürfen.

Strittig ist noch die Frage, wie mit Unterhaltungsangeboten umgegangen wird. Da gebe es "noch keine Klarheit", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck gestern in Berlin. Sein hessischer Kollege Roland Koch (CDU) hatte konkretere Ansichten: "Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben", erklärte Koch und legte damit den Finger auf die noch offene Wunde.

Während die CDU-Ministerpräsidenten reine Unterhaltungsangebote nicht vom Grundauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gedeckt sehen, gehören diese für Beck und seine SPD-Kollegen dazu. Sollte sich Beck durchsetzen können, sei das im Prinzip ein Freibrief und eine faktische Erweiterung der bisherigen Möglichkeiten, warnen die Privaten. Denn die bisherige freiwillige Deckelung der Mittel bei 0,75 Prozent des Gebührenaufkommens wird wohl wegfallen. Ohnehin dürfte es im Einzelfall schwer werden, reine Unterhaltung von kulturellen oder Bildungsbeiträgen zu trennen.

Als bedauerlich bezeichneten es daher auch die Zeitungsverleger, dass den Öffentlich-Rechtlichen "lediglich im Bereich der nicht-sendungsbezogenen Telemedien eine klare Absage an lange Text- und Fotoangebote" eine Absage erteilt werde. Mit dem "Segen der Ministerpräsidenten" hätten ARD und ZDF jetzt "freie Bahn". Wie die Kollegen Zeitschriftenverleger setzen die Zeitungsmacher auf die von den Ministerpräsidenten beschlossene Abstimmung mit der EU-Kommission und hoffen auf "ein Machtwort aus Brüssel".

Davor hat der ARD-Vorsitzende Fritz Raff keine Angst. "Dafür sehe ich keine Notwendigkeit. Die deutsche Politik hat bisher den Freiraum, den Brüssel eingeräumt hat, gar nicht genutzt", sagte Raff im Interview mit tagesschau.de. Der ARD-Chef geht davon aus, dass das bestehende ARD-Angebot im Netz von den neuen Regelungen unberührt bleibe. Jetzt gelte es, beim Kleingedruckten am Ball zu bleiben. "Dann könnte am Ende doch noch ein Vertragstext herauskommen, mit dem wir leben können."

Skeptischer als Raff ist offenbar WDR-Intendantin Monika Piel. Ihr gehen die Pläne der Ministerpräsidenten viel zu weit. "Die Verbote gehen weit über das hinaus, was die EU-Kommission ursprünglich verlangt hatte", sagte Piel am Donnerstagabend in Köln. Sie begrüßte die im Entwurf vorgenommene Definition der "elektronischen Presse", will nun aber umgekehrt geprüft wissen, was die Verleger in diesem Hinblick anbieten. Reine Videoportale dürften nicht unter den Begriff der elektronische Presse fallen, sagte die Intendantin. "Sie wären Rundfunk und unterlägen dem entsprechenden Rundfunkrecht." Damit bestätigte Piel die schlimmsten Befürchtungen der Verleger.

Siehe dazu auch:

(vbr)