Generalbundesanwältin fordert Vertrauen in Ermittlungsmaßnahmen

Besonders die mit dem neuen BKA-Gesetz geplante heimliche Online-Durchsuchung von Computern sollte nicht kritisch beäugt werden, weil sie gar nicht die Computer von Privatbürgern im Visier habe, meint Monika Harms.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 219 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die Generalbundesanwältin Monika Harms hat in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung die Bürger aufgefordert, mehr Vertrauen in die Rechtmäßigkeit staatlicher Ermittlungen zu haben. Besonders die mit dem neuen BKA-Gesetz geplante heimliche Online-Durchsuchung von Computern sollte nicht kritisch beäugt werden, weil sie gar nicht die Computer von Privatbürgern im Visier habe.

Das Gespräch mit der Generalbundesanwältin fand im Vorfeld eines europäischen Treffens hochrangiger Strafverfolger statt, auf dem die europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terror beraten wird. Harms strebt hier nach eigener Aussage eine bessere europaweite Koordination an, bei der die Verfolgung von Terroristen nicht an Landesgrenzen halt macht. Bei der Ermittlung von Terroristen sei die Online-Durchsuchung unverzichtbar.

"Wir brauchen die technischen Möglichkeiten, um die Kommunikation dieser Gruppen im Internet verfolgen zu können. Wir müssen frühzeitig wissen, wo sich etwas zusammenbraut, um eine Anschlagsgefahr rechtzeitig erkennen und eventuelle Pläne vereiteln zu können", betonte Harms. Bundesbürger seien von den Maßnahmen nicht betroffen, erklärte sie, die sich mehr Vertrauen in die Arbeit der Ermittlungsbehörden wünscht: "Wir wollen doch gar nicht in den Computer des Privatbürgers schauen, sondern bei einem verdichteten Verdacht die Gefahr schwerster Anschläge abwehren. Und wir müssen die gewonnenen Erkenntnisse auch im Strafprozess verwenden dürfen."

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)