EU-Parlamentsausschuss sieht bei Internetsperren Diskussionsbedarf

Der Industrie-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat während seiner heutigen Sitzung den französischen Vorschlag zurückgewiesen, Internetsperren bei Copyright-Verstößen ohne richterliche Anordnung vorzunehmen.

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  • dpa

Der umstrittene neue Rechtsrahmen für die europäischen Telekommunikationsmärkte (Telecom-Paket) ist noch nicht unter Dach und Fach. Diskussionsbedarf besteht nach Angaben eines Sprechers des Industrieausschusses des EU-Parlaments in Straßburg noch über den französischen Vorschlag, Internetsperren bei Copyright-Verstößen ohne richterliche Anordnung vorzunehmen. Der Ausschuss hat während seiner Sitzung am Abend diese Forderung mit überwältigender Mehrheit zurückgewiesen und kehrte stattdessen zur Formulierung der ersten Lesung zurück, wonach der Internetzugang nur auf richterliche Anordnung hin gekappt werden kann.

Einigkeit bestand hingegen darüber, Breitbandnetze für Wettbewerber offen zu lassen. Die Deutsche Telekom, die Milliarden Euro in ihre neuen Breitbandnetze investiert hat, kann jedoch Verträge mit Mitbewerbern schließen, um das Investitionsrisiko zu teilen. Auch über die umstrittene Reform der Regulierung und Branchen-Aufsicht gab es eine Einigung. Demnach soll die bestehende Gruppe der nationalen Regulierer formal zu einer neuen europäischen Agentur umgebaut werden (Body of European Regulators for Electronic Communications/Berec).

Das Parlamentsplenum soll in der ersten Maiwoche über das Paket abstimmen. Dies wäre die letzte Möglichkeit, das ambitionierte Rechtswerk noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Anfang Juni finden Europawahlen statt. Die zuständigen EU-Minister sollen das Paket am 12. Juni endgültig verabschieden. Scheitert eine Einigung, müsste im Herbst der Vermittlungsausschuss einberufen werden. (dpa) / (anw)