Wahlmaschinen sollen Urheberrecht verletzen

Die in den US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen eingesetzten Wahlcomputer sollen gegen die Bestimmungen der Open-Source-Lizenz GPL bzw. das Dual-Licensing-Prinzip der Ghostscript-Firma Artifex verstoßen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 43 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Alexandra Kleijn

Wegen einer angeblichen Copyright-Verletzung hat Artifex Software eine Klage gegen den Wahlmaschinenhersteller Diebold und seine Tochterfirma Premier Election Solutions (PES) eingereicht. Artifex, die Firma hinter der populären Open-Source-Software Ghostscript zum Anzeigen und Drucken und von Postscript-Dateien, meint, dass PES ihr Urheberrecht verletzt, indem das Unternehmen seine elektronischen Wahlmaschinen mit Ghostscript ausstattet, ohne dafür eine gültige Lizenz zu haben.

Artifex stellte die Drucksoftware 2006 unter die GPL und verwendete vor dieser Zeit als Lizenz die eigene, eine kommerzielle Weitergabe explizit verbietende AFPL. Für proprietäre Zwecke bietet die Firma Ghostscript nach dem Dual-Licensing-Prinzip auch unter einer kommerziellen, kostenpflichtigen Lizenz an. Eine solche soll PES nie erworben haben.

Die Wahlcomputer von PES kommen in den Vereinigten Staaten sowohl in Bundesstaatswahlen als auch in der gerade zu Ende gegangenen Präsidentschaftswahl zum Einsatz. Nach Angaben des US-Branchendienstes InformationWeek verlangt Artifex Schadensersatz in Höhe von 150.000 Dollar sowie ein Verbot auf die weitere Verwendung der betroffenen Geräte. Eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus. (akl)