NSA-Skandal: Deutsche Fragenkataloge weitgehend unbeantwortet

Die Bundesregierung stößt mit ihren Fragenkatalogen zu den Abhörskandalen in den USA und Großbritannien auf taube Ohren. Die meisten sind bislang gänzlich unbeantwortet geblieben, andere wurden mit wenig aussagekräftigen Verweisen erwidert.

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Auf insgesamt acht Schreiben der Bundesregierung an Vertreter der USA und Großbritanniens mit Bitte um Erklärungen zu den Enthüllungen im NSA-Skandal liegen derzeit lediglich drei Antworten vor. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Jan Korte (Linkspartei) hervor, die heise online vorliegt. In zwei der drei Antwortschreiben sei außerdem lediglich darauf verwiesen worden, dass aufgekommene Fragen zwischen den Geheimdiensten selbst geklärt werden sollten. Dabei hat die Bundesregierung seit Beginn des NSA-Skandals auf derartige Fragenkataloge zur Aufklärung der Überwachungsvorwürfe gesetzt.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Ohne Antwort blieben demnach insgesamt drei Briefe (vom 11. Juni, 26. August und 24. Oktober 2013) des Bundesinnenministeriums an die US-Botschaft. Ein Schreiben (vom 12. Juni 2013) der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an ihren US-Amtskollegen Eric Holder mit der Bitte um Erläuterung der Rechtsgrundlage von PRISM sei ebenfalls unbeantwortet – trotz Erinnerung vom 24. Oktober 2013. Zwei Fragenkataloge an die britische Botschaft (vom 24. Juni und 5. November 2013) seien mit dem Hinweis erwidert worden, man nehme dazu nicht öffentlich Stellung. Für Sachverhaltsaufklärung sei auf die Eben der Nachrichtendienste verwiesen worden. Lediglich ein Brief (vom 24. Juni 2013) der Bundesjustizminiserien an die britische Regierung mit der Bitte um Erklärungen zu Tempora sei beantwortet worden. Darin würden die rechtlichen Grundlagen sowie die Kontrollmechanismen erläutert.

Jan Korte wollte außerdem wissen, welche Gespräche und Verhandlungen es mit den EU-Mitgliedsstaaten es über ein gegenseitiges Anti-Spionage-Abkommen gegeben habe und welche Ergebnisse vorliegen. Die Bundesregierung bestätigt nun zwar, dass solche Verhandlungen stattfinden, aber inhaltlich könne man sich dazu nicht äußern. Hier gehe es um Fragen des Staatswohls und die Vertrauenswürdigkeit des BND als Verhandlungspartner. Der sei beauftragt worden, einen Vorschlag dazu zu erarbeiten und mit seinen "europäischen Partnern" abzustimmen. Dazu gebe es derzeit "vertrauensvolle Gespräche", die geheim bleiben müssten. (mho)