Redtube-Abmahnungen: Gericht hält Pornostreaming-Abmahnungen für unrechtmäßig

Das Amtsgericht Potsdam hat ein Versäumnisurteil gegen die Kanzlei Urmann und Kollegen gefällt, die nicht vor Gericht erschienen. Das Gericht hat laut Prozessbeteiligten keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei.

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Von
  • Holger Bleich
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Zu den Pornostreaming-Abmahnungen siehe:

Im Dezember 2013 hatten sie hohe Wellen geschlagen, die massenhaften Porno-Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C aus Regensburg. Unter Urheberrechtsexperten herrschte schnell Konsens, dass die sogenannten "Redtube-Abmahnungen" vor Gericht kaum Bestand haben dürften, obwohl Rechtsanwalt Urmann sich in öffentlichen Bekundungen stets siegessicher gab. Eine ganze Reihe von Rechtsanwälten hatten im vergangenen Dezember Klagen gegen Urmanns Mandantin The Archive an Amtsgerichten eingereicht, um die Unrechtmäßigkeit von erhaltenen Abmahnungen feststellen zu lassen.

Wie heise online von mehreren Anwälten übereinstimmend erfuhr, hat U+C diese Verfahren mit Fristverlängerungsanträgen oftmals verschleppt. Nun wurde das erste Urteil bekannt, und zwar am Amtsgericht Potsdam. Weder die angeblichen Rechteinhaber The Archive noch ein Vertreter der Kanzlei U+C erschienen allerdings vor Gericht, obwohl der Termin mehrfach auf Wunsch der Kanzlei verschoben wurde.

Deshalb erging am 9. April ein Versäumnisurteil, wie Rechtsanwalt Alexander Hufendiek, der den Abgemahnten vertrat, berichtet. Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei. Es stehe vorerst fest, "dass der Firma 'The Archive AG' kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma die Kosten des Verfahrens tragen". Bislang ist dieses Urteil aber noch nicht rechtskräftig. (hob)