Online-Petition gegen Internetsperren verbucht Erfolg

Über 50.000 Bürger unterzeichneten die Petition gegen den Gesetzentwurf zu Websperren, mit denen laut Bundesregierung Kinderpornografie bekämpft werden soll. Kritiker halten die Sperren für nutzlos gegen Kinderpornos und für den Einstieg in Webzensur.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Kritiker des von der Bundesregierung vorangetriebenen Gesetzes zu Internetsperren in Deutschland können einen Erfolg verbuchen: Eine Online-Petition gegen den Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Bundestag beraten wurde, hat nach nur vier Tagen über 50.000 Unterstützer gefunden. Damit ist die Mindestzahl erreicht, ab der sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Antrag "im Regelfall" in einer öffentlichen Sitzung beschäftigen muss: Dafür müssen sich nach den Bestimmungen für Petitionen an den Bundestag drei Wochen nach Einreichung der Petition mindestens 50.000 Unterzeichner gefunden haben.

In der Petition, in der der Bundestag aufgefordert wird, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sperrung kinderpornografischer Webseiten abzulehnen, heißt es: "Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren und von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig und unkontrollierbar, da die 'Sperrlisten' weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit." Die Pläne der Regierung seien zudem ungeeignet, den Missbrauch von Kindern zu verhindern.

Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Bundeskriminalamt (BKA) Websites mit Kinderpornografie in einer Liste benennen; die dort aufgeführten Seiten müssen Internet-Provider dann sperren. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist der Ansicht, damit lasse sich ein Großteil der Zugriffe auf kinderpornografische Inhalte im Internet verhindern.

Kritiker halten die Sperren für nutzlos, da sie leicht zu umgehen seien und zudem die eigentlichen Herstellungs- und Verbreitungswege von Kinderpornografie gar nicht beeinträchtigen. Zudem bemängeln sie, dass alleine das BKA ohne etwa eine richterliche Entscheidung darüber bestimmen soll, welche Webseiten zu sperren seien. Die Kritiker sehen in der BKA-Liste ein Instrument zur Zensur. Dieser Vorwurf wird auch gestützt durch immer neue Begehrlichkeiten, nach denen eine solche Sperrliste etwa auch angebliche Gewaltvideos oder Seiten mit vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen umfassen solle. Zuletzt hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zwar vor solchen Begehrlichkeiten gewarnt, eine Ausweitung der Sperrlisten auf illegale Angebote geschützter Werke zumindest nicht komplett ausgeschlossen.

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(jk)