Buchhandel will "zivilisiertes Internet" nach französischem Vorbild

Das "Olivennes-Modell" der Internetsperre nach zwei Verwarnungen wegen Urheberrechtsverletzung soll eingeführt, aber die Strafbarkeit geringfügiger Urheberrechtsverletzungen trotzdem beibehalten werden, meint der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels lobt die Ablehnung eines Antrags der Bundestagsfraktion der Grünen. Diese hatten gefordert, dass Urheberrechtsfragen in den demnächst anstehenden Ratsverhandlungen über neue Telekommunikationsrichtlinien ausgeschlossen werden sollten. Dabei bezogen sich die Grünen auf Versuche, das französische Modell der "abgestuften Antwort" ("riposte graduée", auch "three strikes" genannt) bei Urheberrechtsverletzungen, die bis Sperrung des Internetzugangs für Urheberrechtsverletzter gehen soll, über eine EU-Richtlinie einzuführen,

Der Verband ist der Ansicht, dass die Ablehnung dieses Antrags durch die Parlamentarier von CDU und SPD ein "Schritt in die richtige Richtung – hin zum zivilisierten Internet" sei. Laut Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis will der Börsenverein, dass auch in Deutschland "offen und konstruktiv" über Modelle gesprochen wird, die beim Verdacht auf Urhebererrechtsverstöße nach zweimaliger Verwarnung durch den Provider eine Sperrung des Internetzugangs zur Folge haben. Denn nur dann werde man, meint Skipis "auch vor dem Hintergrund des Qualitätsgedankens [...] dem Potenzial des Internets wirklich gerecht". Der Börsenverein setzt deshalb seinem Hauptgeschäftsführer zufolge auf die "Weitsicht der Verhandlungspartner" und will selbst für ein "auf die deutschen Verhältnisse zugeschnittenes Kooperationsmodell" kämpfen.

Das Internet dürfe, betonte Skipis, kein "rechtsfreier Raum bleiben, nur weil es schwierig ist, ein adäquates Konzept für den Umgang damit zu entwickeln". Es sei "Angstmacherei", wenn behauptet werde, dass eine nach dem Vorbild der "abgestuften Antwort" ("riposte graduée") gestaltete Regelung Internetnutzer kriminalisiere; stattdessen solle mit "Modellen wie der französischen Olivennes-Vereinbarung [...] genau diese Kriminalisierung vermieden werden.

Um solch eine Kriminalisierung zu vermeiden, müsste allerdings gleichzeitig mit einer Einführung des Olivennes-Modells eine Herausnahme der Strafbarkeit von Up- und Downloads im Urheberrecht erfolgen. Auf Nachfrage von Telepolis machte Skipis jedoch klar, dass der Börsenverein solch eine Änderung nicht unterstützt, auch dann nicht, wenn sie nur für solche Fälle gelten würde, bei denen die Möglichkeiten des Olivennes-Modells ausgeschöpft wurden. Für solch eine Änderung besteht seiner Auffassung nach "kein Anlass", da es bei Einführung der riposte graduée zu einer freiwilligen Zurückhaltung von Rechteinhabern kommen würde. (pem)