BGH verhandelt über Urheberabgabe für Drucker und PCs

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort würde gerne Urheberrechts-Abgaben für Drucker und PCs erstreiten, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft wurden. Der BGH muss darüber entscheiden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 177 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Mittwoch, ob Computerhersteller für Drucker und PCs nachträglich eine Gebühr entrichten müssen. Diese soll Autoren und Journalisten zu Gute kommen. Sie soll ein Ausgleich dafür sein, dass Nutzer mit ihren PCs und Druckern eigene Kopien von Werken anfertigen können, die
eigentlich urheberrechtlich geschützt sind. (Aktenzeichen BGH: I ZR 208/07 u.a.)

Schwerpunkt der zweistündigen BGH-Verhandlung war die Frage, ob auch für PCs eine nachträgliche Abgabe entrichtet werden muss. Am Schluss ließen die Richter den Zeitpunkt ihres Urteils offen.

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte im Namen der Urheber vier Gerätehersteller verklagt. Die Gesellschaft will eine Abgabe für Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft wurden. Seit 2008 ist eine derartige Vergütung schon festgelegt und im Preis enthalten. Die VG Wort vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten. (axk)