Regierung will NSA-Ausschuss Akten vorenthalten

Die Bundesregierung verweigert dem NSA-Ausschuss Einsicht in einen Teil der relevanten Akten und will keinen Auftritt Edward Snowdens. Ausschuss-Chef Sensburg findet aber, auch Snowdens Vertrauter Greenwald wäre eine gute Wahl.

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Von
  • dpa

Die Bundesregierung will dem NSA-Untersuchungsausschuss nur eingeschränkte Akteneinsicht gewähren. Das berichtet der Spiegel in der morgigen Ausgabe. Informationen über die Verhandlungen zu einem No-Spy-Abkommen sollen dem Ausschuss demnach nicht vorgelegt werden, weil es sich dabei um ein "laufendes Verfahren" handele, sagte ein hochrangiger Regierungsbeamter.

Außerdem gehe es dabei um den "Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung", der verfassungsrechtlich geschützt sei. Auch Dokumente, die die Zusammenarbeit zwischen deutschen, britischen und amerikanischen Geheimdiensten betreffen, werden vermutlich nicht vorgelegt, da zunächst das Einverständnis der Partner eingeholt werden müsse, heißt es in Geheimdienstkreisen.

Bei der Frage, ob der Whistleblower Edward Snowden auf deutschem Boden vernommen werden könne, stelle die Regierung außenpolitische Interessen und die Zusammenarbeit der Geheimdienste über die Interessen des Bundestags, sagte der Grünen-Obmann Konstantin von Notz: "Das ist der Versuch der Entmachtung des Parlaments." Dagegen werde man sich notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht wehren.

Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), machte deutlich, dass er nicht nur Snowden anhören will, sondern auch den Journalisten Glenn Greenwald. Der habe als erster mit Snowden Kontakt gehabt "und die ganzen Dokumente – 1,7 Millionen Datensätze der NSA, sagt die NSA selber – zur Verfügung". Wenn Greenwald käme, "das wäre doch ein großer Wurf", sagte Sensburg. "Und ich glaube, er könnte ein interessanterer Zeuge sein als Edward Snowden."

Eine amerikanische Anwaltskanzlei kam in einem umstrittenen Gutachten für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass sich deutsche Abgeordnete möglicherweise in den USA strafbar machen, wenn sie Snowden anhören. Sensburg ließ im Deutschlandfunk erkennen, dass er diese Bewertung für zweifelhaft hält. Würde man den Untersuchungsauftrag aufgrund des Gutachtens beschränken, beträfe das nicht nur Snowden, sondern alle Zeugen, erklärte Sensburg. (akr)