Bundesanwaltschaft: Schlag gegen islamistische Internetpropaganda

Wenige Tage vor der Abstimmung im Bundesrat über die Novelle des BKA-Gesetzes ist die Bundesanwaltschaft heute gegen mutmaßliche islamistische Terrorhelfer vorgegangen. Sie sollen im Web islamistische Propaganda betrieben haben - auf Deutsch.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 312 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Wenige Tage vor der Abstimmung im Bundesrat über die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA), die unter anderem erweiterte Befugnisse der Strafverfolger bei terroristischen Bedrohungen aus dem Internet vorsieht, ist die Bundesanwaltschaft am heutigen Dienstag gegen mutmaßliche Terrorhelfer vorgegangen, die im Web islamistische Propaganda betrieben haben sollen. Beamte des Bundeskriminalamtes hätten auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Biberach an der Riß (Oberschwaben) und in Schlangen (Nordrhein-Westfalen) zwei 23 und 26 Jahre alte deutsche Staatsangehörige festgenommen, denen vorgeworfen wird, für mehrere deutschsprachige Internetseiten mit der Bezeichnung "Globale Islamische Medienfront" (GIMF) verantwortlich zu sein und damit die al-Qaida, die al-Qaida im Irak sowie die kurdisch-islamistische Gruppierung Ansar Al Islam unterstützt und um Mitglieder oder Unterstützer geworben zu haben.

Ein weiterer Beschuldigter, 19 Jahre alt und ebenfalls deutscher Staatsangehöriger, befinde sich bereits in anderer Sache in Untersuchungshaft. Im Rahmen der Ermittlungen seien bei den Festgenommenen und fünf weiteren Beschuldigten insgesamt zwölf Objekte in Augsburg, Biberach, Laupheim, Bremen, Lohmar, Weiden in der Oberpfalz, Schlangen und Düsseldorf durchsucht worden, darunter ein Vereinsheim in Bremen. Auf den Internetseiten der deutschsprachigen GIMF seien "Videofilme, Botschaften und anderes Propagandamaterial dieser terroristischen Vereinigungen veröffentlicht, sowie Propagandamaterial über Links zugänglich gemacht" worden, heißt es auf der Webseite des Generalbundesanwalts. Die Betreiber der Seiten würden damit zum Ziel islamistischer terroristischer Vereinigungen beitragen, "mit ihrem Propagandamaterial, das der Mobilisierung weiterer Sympathisanten und der Einschüchterung der westlichen Bevölkerung dienen soll, einen möglichst großen Personenkreis zu erreichen".

In den öffentlichen Fokus sei die deutschsprachige GIMF durch Veröffentlichungen von selbst erstellten Videobotschaften in deutscher Sprache gerückt, in denen die Regierungen von Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Soldaten aus Afghanistan aufgefordert werden. Der 19-Jährige soll zudem im September 2007 auf einer "für jedermann einsehbaren Internetseite" dazu aufgerufen haben, einen schwedischen Karikaturisten und den Chefredakteur einer schwedischen Zeitung zu töten. Der Beschuldigte soll eine diesbezügliche Erklärung Abu Omar Al-Baghdadis (Chef der al-Qaida im Irak) in deutscher Übersetzung wiedergegeben und die befürwortende Erklärung beigefügt haben, man solle dem Aufruf folgen und die beiden töten. Der 19-Jährige sei ferner dringend verdächtig, im Dezember 2007 versucht zu haben, einen Mitbeschuldigten zu einer schweren Brandstiftung anzustiften. Nähere Einzelheiten zum Sachverhalt und zur Verdachtslage könnten derzeit nicht mitgeteilt werden, heißt es beim Generalbundesanwalt. Morgen sollen die beiden jetzt Verhafteten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. (pmz)