Transparenzbericht und Ermittlungsskandal: Maildienst Posteo geht in die Offensive

Der E-Mail-Dienstleister Posteo hat – anders als andere deutsche Internetfirmen – einen Transparenzbericht zu Ermittlungs- und Überwachungsvorgängen vorgelegt. Außerdem beschwert er sich über rigides Verhalten von Ermittlern.

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Von
  • Stefan Mey
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Anders als große US-Konzerne halten sich deutsche Internetfirmen mit Transparenzberichten zurück. Der E-Mail-Dienstleister Posteo prescht mit einem eigenen Bericht vor und hat sich dafür prominente politische Rückendeckung geholt. Bei den Anfragen der deutschen Behörden soll es allerdings nicht immer ganz korrekt zugegangen sein.

Patrik Löhr und seine Frau Sabrina Löhr

(Bild: Stefan Mey)

Posteo ist ein reiner Bezahldienst, einen Euro monatlich kostet die Nutzung. Dafür verzichtet die kleine Berliner Firma auf Werbung und bemüht sich, so wenig Daten wie möglich über die Nutzer zu speichern. Sie erhebt keine personenbezogenen Daten und verknüpft Zahlungsdaten nicht mit den Postfächern, so dass sie keine Informationen über die eigentlichen Nutzer sammelt. Zur Zeit gibt es 50.000 Postfächer.

Laut Posteo-Transparenzbericht gab es im Jahr 2013 sieben Anfragen von Strafverfolgungsbehörden. Bei sechs davon wurde nur nach Bestandsdaten gefragt. In einem Fall wurden darüber hinaus noch Verkehrsdaten angefordert und verlangt, dass Postfachinhalte ausgehändigt und das Postfach überwacht wird. Fünf der sieben Bestandsdatenabfragen wiesen formelle Fehler auf, unter anderem seien Daten angefordert worden, die gar nicht abgefragt werden durften, erklärt Posteo-Inhaber Patrik Löhr. Den Bestandsdatenabfragen ist Posteo nicht nachgekommen, da das Unternehmen solche Daten nicht erhebt. Nur der Beschlagnahmung von Postfachinhalten und der anschließenden Überwachung des Postfachs musste es sich fügen.

Dass große deutsche Mail-Provider bisher nicht durch Tranzparenzberichte aufgefallen sind, liegt laut Posteo an der unklaren Rechtslage. Vor Veröffentlichung des Berichts hat sich die kleine Berliner Firma juristisch abgesichert. Ein Gutachten einer renommierten IT-Rechtskanzlei kommt zu dem Schluss, dass ein Tranzparenzbericht mit statistischen Angaben erlaubt sei, wenn "dadurch keine Gefährdung von Ermittlungserfolgen oder eine Offenbarung von laufenden Ermittlungen zu befürchten ist".

Gleichzeitig zum Transparenzbericht erhebt Posteo schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Was nach Aussage von Löhrs Anwälten passiert ist, klingt wie aus einem schlechten Film: Anfang Juli standen vier Beamte vor der Privatwohnung der Löhrs, das sich damals im gleichen Hauskomplex wie das Posteo-Büro befand.

Ein Beamter habe Löhr mit einer Hausdurchsuchung gedroht, nach seinem Gedächtnisprotokoll etwa mit folgendem Wortlaut: "Ich habe hier einen Durchsuchungsbeschluss für Ihre Büroräume. Wenn ich den raushole, dann stellen wir hier alles auf den Kopf und nehmen alles mit. Das wollen Sie sicher nicht." Das müsse nicht passieren, wenn er ihnen freiwillig den Namen eines bestimmten Postfachs und seines Inhabers nennt.

Als der Beamte "nach langem Zögern" den Durchsuchungsbeschluss vorzeigte, habe sich gezeigt, dass es gar nicht um die Durchsuchung des kompletten Büros ging, sondern nur die Herausgabe von Kunden-Daten, die an einem bestimmten Tag per Paypal ihr Posteo-Konto bezahlt hatten. Am Ende des Gesprächs habe der Beamte angeregt, dass technisch etwas realisiert werden könnte, damit erfahrbar werde, wer wann mit welcher IP-Adresse auf bestimmte Postfächer zugreife. Löhr lehnte ab.

Die Schilderung ist einem Schreiben der Posteo-Anwälte entnommen. Darin fordern sie strafrechtliche Konsequenzen für die Beamten. Einer der Vorwürfe lautet: versuchte schwere Nötigung und Ermunterung zu einer rechtswidrigen Kooperation.

Die Posteo-Betreiber haben sich nicht nur juristische Hilfe geholt, sondern auch politische Unterstützung und sich an den Grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele gewandt, der Mitte April eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung richtete. Ströbele wollte wissen, ob eine Hausdurchsuchung von Mailprovidern wie bei Posteo zulässig ist. Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Justizministerium, antwortete, dass das Behörden und Gerichte im Einzelfall entscheiden müssten.

Zudem erkundigt sich Ströbele prinzipiell, ob E-Mail-Provider Transparenzberichte zu Überwachungsvorgängen veröffentlichen dürfen. Langes Antwort ist eindeutiger: Soweit mit Transparenzberichten "die Veröffentlichung anonymisierter, statistischer Angaben durch Provider etwa zur Anzahl der in der Fragestellung genannten Maßnahmen gemeint sind, bestehen aus Sicht der Bundesregierung keine Bedenken". Nur Detail-Angaben sind nicht erlaubt.

Löhr dankt dem Grünen-Politiker für seine Unterstützung und hofft, dass ab jetzt auch andere Provider mit Transparenzberichten nachziehen: "Wir freuen uns, dass die Bundesregierung die Rechtsauffassung unserer Anwälte bestätigt. Kein Provider kann sich jetzt mehr auf die unklare Rechtslage berufen." Wer jetzt keinen Transparenzbericht veröffentlicht, wolle das ganz einfach nicht. (anw)