re:publica: Big Data als Überwachungsinstrument

Der Wissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger warnt davor, dass die Zunahme an Daten auch zu einer anderen Qualität führen kann. "Wir können nun Fragen stellen, von denen wir nicht wussten, dass sie interessant sind, als wir die Daten sammelten."

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Von
  • Torsten Kleinz
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Mit einem eindrücklichen Appell hat der Wissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger vor dem ungebremsten Wachstum von Big-Data-Techniken gewarnt. Insbesondere Techniken zur Vorhersage menschlichen Verhaltens findet der Informationsrechtler gefährlich für die Gesellschaft.

Viktor Mayer-Schönberger auf der re:publica

(Bild: Torsten Kleinz)

Mayer-Schönberger verwies auf die enorme Menge der von Menschen gespeicherten Daten. Gelang es in den 50 Jahren nach Erfindung des Buchdrucks, die Menge des gespeicherten Wissens zu verdoppeln, hat sich die Datenmenge von 1987 bis 2007 verhundertfacht. Das erste menschliche Genom zu sequenzieren habe elf Jahre gebraucht, jetzt sei es in zwei bis drei Tagen möglich.

Diese Zunahme von Quantität führe auch zu einer anderen Qualität, warnte der Infomationswissenschaftler. "Wir können nun Fragen stellen, von denen wir nicht wussten, dass sie interessant sind, als wir die Daten sammelten". Erst im Nachhinein werde deutlich, dass eine bestimmte Angabe auch zu einem ganz anderen Zweck verwandt werden kann. So verwies er auf den Fall eines Kanadiers, der in einem wissenschaftlichen Aufsatz seinen LSD-Konsum in den 60er Jahren geschildert hatte. Bei der Einreise in die USA war ein Grenzbeamter per Google auf den Aufsatz gestoßen und verweigerte dem Kanadier die Einreise auf Lebenszeit. Google werde so eine Infrastruktur der Überwachung.

Doch die Suche der Daten aus der Vergangenheit sei nicht das Brisanteste: Mayer-Schönberger diagnostiziert den Trend, dass immer öfter Big-Data-Mechanismen genutzt werden, um die Zukunft vorherzusagen. So werde schon heute bei Bewährungs-Anhörungen in den USA oft Software eingesetzt, die aus den Profilen der Gefangenen ermittelt, wie wahrscheinlich diese wieder in Gewaltverbrechen involviert werden. Gibt die Software rotes Licht, haben die Gefangenen keine Chance auf vorzeitige Entlassung.

Zwar gesteht Mayer-Schönberger ein, dass Big-Data-Analysen oft erstaunlich korrekte Diagnosen ermöglichen, ein Einsatz wie bei den Strafgefangenen sei aber grundfalsch. "Wir bestrafen Menschen für Verbrechen, die sie gar nicht begangen haben." Dadurch werde ihnen der freie Wille verweigert. Sie könnten schließlich nicht nachweisen, dass sie ein Verbrechen nicht begangen hätten.

Ein Grundfehler solcher Analysen sei, dass Korrelation mit Kausalität verwechselt werde. "Big Data-Korrelationen können uns gerade nichts über die Ursachen, über das Warum sagen", erklärte Mayer-Schönberger. Die Menschen seien darauf getrimmt, die Welt als Abfolgen von Ursachen und Wirkungen zu verstehen. Somit sei jede Bestrafung aufgrund von Big-Data-Vorhersagen abzulehnen.

Auch wenn solche Mechanismen von der Polizei zur Prävention eingesetzt würden, sei die Freiheit der Menschen eingeschränkt. Ebenso wenn die Privatwirtschaft mit ihren Analysen dazu beitrage, dass Menschen ihre Rechte nicht mehr wahrnehmen können. "Was nützt es, wenn eine Person einen Führerschein, aber keine Autoversicherung bekommt – ist das nicht auch eine Strafe?", fragte Mayer-Schönberger. Dabei sei allerdings nicht die Vorhersage abzulehnen, sondern der Zweck, zu dem diese benutzt werde.

Der heutige Datenschutz reiche nicht aus, um solche Entwicklungen zu verhindern. "Es wäre absurd zu glauben, dass wir als Einzelne bestimmen können, was mit unseren Daten geschieht". Ohnehin stehe der Nutzer bei den meisten Anbietern lediglich vor der Alternative, eine Datenschutzerklärung zu akzeptieren oder auf Dienste ganz zu verzichten. "Wir haben keine Verhandlungsmacht", beklagte der Wissenschaftler.

Mayer-Schönberger forderte ein Recht auf Vergessen. So müssten Systeme geschaffen werden, die nicht mehr alle Daten auf ewig speicherten – als Beispiel nannte der Wissenschaftler Snapchat, den Messaging-Dienst, bei dem gesendete Fotos nach kurzer Zeit gelöscht werden. Zudem müsse in den Fällen, in denen Big Data herangezogen wird, den Menschen immer ein Recht auf Widerlegung der Ergebnisse eingeräumt werden. Nicht nur der Einzelne, auch die Zivilgesellschaft müssten kontrollieren können, wozu Big Data eingesetzt wird. (anw)