NSA-Untersuchungsausschuss beschließt Anhörung von Edward Snowden

Der NSA-Untersuchungsausschuss hat einstimmig beschlossen, Edward Snowden als Zeugen zu vernehmen. Ob er in Deutschland, Russland oder per Videoschalte befragt werden soll, darüber sind sich Opposition und Große Koalition weiter uneinig.

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Von
  • dpa

Kommt er nach Deutschland?

(Bild: dpa, Ho)

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags will den NSA-Whistleblower Edward Snowden vernehmen. Das beschloss der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen, wie die Obfrau der Linken Martina Renner am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ob Snowden in Berlin, per Video oder direkt in seinem Moskauer Zufluchtsort vernommen wird, blieb dabei zunächst offen.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Ein Antrag von Linken und Grünen sah vor, Snowden zu vernehmen und ihn zu Auskünften in den Bundestag einzuladen. Die Koalition setzte zunächst mit ihrer Mehrheit durch, dass über diese beiden Punkte getrennt abgestimmt wird. Dann folgte der einstimmige Beschluss der Vernehmung. Dem zweiten Teil, der Ladung in den Bundestag, stimmte in Folge nur die Opposition zu. Die Zeugenladung hätte die Opposition auch mit ihren Minderheitenrechten alleine durchsetzen können.

Unions-Obmann Roderich Kiesewetter (CDU) sagte, er sei zunächst für eine Videovernehmung. Er kündigte an, Snowden den 3. Juli als Termin vorzuschlagen. Renner pochte auf eine Anhörung in Deutschland, da Snowden in Russland nicht frei reden könne. Die Opposition erwägt, dies vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Offen bleibt bei den Diskussionen im Ausschuss, ob Snowden überhaupt nach Deutschland reisen würde: Ihm droht hierzulande eine Auslieferung in die USA. (mho)