Japan: Verhaftung wegen Waffenherstellung mit dem 3D-Drucker

Erstmals sei das japanische Waffengesetz auf Erzeugnisse aus dem 3D-Drucker angewendet worden, heißt es in verschiedenen Medienberichten. Der Verhaftete gibt sich demnach aber ahnungslos.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 110 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tim Gerber

Die Polizei im japanischen Kawasaki hat einen Mann wegen des Besitzes von Waffen verhaftet, die er mit seinem 3D-Drucker hergestellt hatte. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf japanische Medien. Demnach habe die Polizei bei einer Razzia im Haus eines 27 Jahre alten Universitätsmitarbeiters einen 3D-Drucker und fünf Waffen beschlagnahmt. Sie sei auf den Mann aufmerksam geworden, nachdem er selbst ein Video ins Netz gestellt hatte, in dem zu sehen ist, wie er mit den Waffen um sich schießt. Zwei davon sollen tauglich gewesen sein, um damit, tödliche Schüsse abzugeben. Die dafür nötige Munition sei jedoch nicht gefunden worden, berichtet die Nachrichtenagentur Jiji Press. Es sei das erste Mal gewesen, dass Japans strenges Waffenrecht auf Pistolen und Gewehre aus einem 3D-Drucker angewandt wurden.

Herstellung und Schussversuche mit einer Pistole aus dem 3D-Drucker wie hier beim c't-Test sind ohne behördliche Genehmigung auch in Deutschland streng verboten.

(Bild: c't)

Laut einem Bericht auf der Internetseite der Zeitung Mainichi Shimbun habe der Mann bereits gestanden, die Waffen hergestellt zu haben. Es sei ihm aber nicht bewusst gewesen, dass dies strafbar sei. Die c't hatte bereits in im Herbst 2013 (Ausgabe 22) anhand eines eigenen Tests gezeigt, dass die Herstellung schussfähiger Waffen mit einem handelsüblichen 3D-Drucker grundsätzlich möglich ist. Es hat sich dabei jedoch auch gezeigt, dass dafür zusätzlich einiges handwerkliches Geschick erforderlich ist und die Verwendung einer solchen Waffe für den Schützen selbst ausgesprochen riskant ist. Unter anderem weil auch in Deutschland wie in vielen Ländern bereits der Versuch der Herstellung einer Schusswaffe ohne besondere Genehmigung strafbar ist, hatte die c't für ihre Versuche einen Büchsenmacher hinzugezogen, der die nicht nur die nötige Fachkenntnisse hat, sondern auch über die erforderliche Genehmigung verfügt. Waffen aus dem 3D-Drucker gelten als besonders gefährlich, weil sie derzeit bei Sicherheitskontrollen nur sehr schwer entdeckt werden können. (tig)