Popcorn Time im Visier der Abmahner

Rollt die nächste Abmahnwelle heran? Offenbar häufen sich in jüngster Zeit Abmahnschreiben gegen Nutzer des Torrent-Streaming-Clients Popcorn Time.

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"Hollywoods größter Alptraum“, der Torrent-Streaming-Dienst Popcorn Time, gerät offenbar in das Visier der Abmahner: Der Anwalt Christian Solmecke berichtet von einem verstärkten Aufkommen an Abmahnschreiben, die sich gegen Nutzer des Dienstes richten. Insgesamt seien ihm bislang über ein Dutzend Fälle bekannt. Im Gespräch mit dem Stern schätzt er, dass die Zahl der Abgemahnten bereits schon in die Tausenden gehen könnte.

Popcorn Time unter Android.

Ebenfalls in das Visier der Abmahner ist offenbar die Plattform cuevana.tv geraten, die ganz ähnlich wie Popcorn Time funktioniert. In den von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer stammenden Abmahnschreiben verlangen die Rechteinhaber offenbar Summen von mehreren hundert Euro. Im Bericht des Stern ist die Rede von einer Abmahnung in Höhe von 815 Euro, weil der Film „Project X“ über einen der Dienste gesehen wurde.

Das Problem: Popcorn Time speist sich sowohl in seiner Desktop-Version wie auch in der seit dieser Woche erhältlichen Android-App aus illegalen Kopien, die mittels BitTorrent-Protokoll direkt aus den Tauschnetzwerken gestreamt werden. Dabei werden nicht nur Daten empfangen, sondern auch die empfangenen Teile wieder im BitTorrent-Netzwerk freigegeben. Wer die App nutzt, macht sich somit nach deutschem Urheberrecht strafbar.

Anders als bei den dubiosen Abmahnungen im Fall Redtube ist hier also eine klare Rechtsgrundlage vorhanden. Mit der Behauptung, nichts von der Filesharing-Funktion der Dienste gewusst zu haben, könne man sich nicht vor einer Abmahnung schützen, warnt Solmecke: "Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor." (axk)