Britische DNA-Datenbanken verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Großbritannien unterhält die größte forensische DNA-Datenbank der Welt. Bei Möglichkeiten zur unbegrenzten Speicherung bestehe ein Missverhältnis zwischen privaten und öffentlichen Interessen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Speicherung von Fingerabdrücken und DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Großbritannien unterhält zurzeit die größte forensische DNA-Datenbank der Welt. Die "DNA-Database" erfasst 4,4 Millionen Personen, das entspricht 7 Prozent der Gesamtbevölkerung. Seit Beginn der Datenbank wurde bereits die DNA von über einer Million Minderjährigen registriert.

Geklagt hatten gegen die Speicherung ihrer Daten in dieser Datenbank zwei Briten, denen vor acht Jahren bei Ermittlungen in Strafverfahren Fingerabdrücke und DNA-Proben abgenommen worden waren. Einer der beiden, der wegen versuchten Raubes angeklagt war, wurde freigesprochen. Die Ermittlungen in dem anderen Fall, in dem es um häusliche Bedrohung ging, wurden eingestellt, weil sich Täter und Opfer wieder versöhnten. Nach Abschluss ihrer Verfahren hatten die beiden erfolglos verlangt, dass ihre Fingerabdrücke sowie ihre DNA-Proben und Profile vernichtet werden. Grundlage für die Weigerung der Behörden war ein britisches Gesetz, das die unbefristete Speicherung solcher Ermittlungsmaterialien erlaubt.

Weil dabei Kriterien wie das Alter der Beschuldigten oder die Schwere der Vergehen nicht berücksichtigt werden müssen, erkannte das Gericht ein grobes Missverhältnis in der Abwägung privater und öffentlicher Interessen. Aus diesem Grund sah es einen Verstoß gegen Artikel 8 der Charta der Menschenrechte vorliegen, der unter anderem die Privatsphäre sichern soll. Der Schutzbereich dieser Vorschrift eröffnet sich nach Ansicht das Gerichts explizit auch dann, wenn es um DNS-Proben geht, weil diese unter anderem Informationen über die Gesundheit eines Menschen enthalten.

Siehe dazu auch:

(pem)