Gericht: Intimfotos müssen nach Beziehungs-Aus gelöscht werden

Ist die Beziehung vorbei, darf der ehemalige Partner eine Löschung von intimen Bilder verlangen, entschied das OLG Koblenz. Bei Fotos mit Kleidung sieht das aber anders aus.

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Von
  • dpa

Nach dem Aus einer Beziehung müssen Intimfotos des früheren Partners von Datenträgern gelöscht werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nach der Klage einer Frau aus dem Rhein-Lahn-Kreis gegen ihren Ex-Liebhaber (Az.: 3 U 1288/13). Der ist Fotograf und hatte viele Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht, die sie ihm überließ. Die Frau wollte nun verhindern, dass ihr Ex die Fotos öffentlich macht. Die Bilder waren digital gespeichert und noch nicht publiziert.

Grundsätzlich darf man Bilder vom Ex-Partner behalten, sofern er oder sie darauf bekleidet ist.

(Bild: dpa, Ole Spata)

Grundsätzlich darf ein Partner Bilder oder Filme des anderen, die während der Beziehung entstanden, aufheben – nur erotisch und intim dürfen sie nicht sein, wie das Gericht befand. Das Urteil ist nach Angaben eines Sprechers vom Donnerstag allgemeingültig. Die Richter argumentieren, die Frau habe zwar Ja dazu gesagt, dass die Fotos gemacht und genutzt werden. Bei Intimfotos gelte dies aber nur für die Dauer der Beziehung. Daher könne die Frau ihr Einverständnis für diese Fotos rückgängig machen. Alle Bilder zu löschen, könne sie nicht fordern – denn wenn sie auf Bildern bekleidet sei, könnten die Fotos ihr Ansehen bei anderen weniger beeinträchtigen.

Mit dem Urteil vom vergangenen Dienstag bestätigte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz. Der Fotograf und die Frau hatten Berufung eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (axk)