Bundesrat gegen Aufbohren der Anti-Terror-Datei

Der Bundesrat hat sich gegen den Vorstoß der Bundesregierung ausgesprochen, mit der geplanten Reform der Anti-Terror-Datei Sicherheitsbehörden eine "erweiterte Datennutzung" zu erlauben.

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Der Bundesrat hat sich gegen erweiterte Suchfunktionen in der Anti-Terror-Datei ausgesprochen.

(Bild: Bundesrat)

Die Suchfunktionen der umstrittenen Anti-Terror-Datei (ATD) sollen vorerst nicht ausgebaut werden. Dafür plädiert der Bundesrat in seiner am Freitag beschlossenen Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Neuausrichtung der Datenbank. Die Länderchefs erteilten dem Ansinnen eine Absage, eine Vorschrift zur "erweiterten Datennutzung" zur Aufklärung internationaler terroristischer Bestrebungen sowie zum Verfolgen oder Verhüten entsprechender Straftaten einzuführen und so die "Analysefähigkeiten" der ATD auszudehnen.

Bevor eine derart umfassende Strukturänderung des Registers vorgenommen werde, "sollten sowohl der Bedarf dafür als auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit gründlich geprüft werden", fordert der Bundesrat. Die Länderkammer hält die Erweiterung für bedenklich, da damit die Anlage der ATD als Verbunddatei zumindest aufgeweicht werde. Das ursprüngliche Konzept beruhe gerade darauf, allein eine erste Informationssammlung "anzubahnen". Eine Nutzung der gespeicherten erweiterten Daten werde dagegen nur in dringenden Ausnahmefällen erlaubt, etwa zur Abwehr einer konkreten Gefahr.

Zunächst sei zumindest auch die ausstehende Bewertung der erweiterten Suchmöglichkeiten in der Rechtsextremismus-Datei abzuwarten, folgten die Länderchefs einer Empfehlung des Rechtsausschusses. Sie sind bis dahin auch gegen die von der Regierung ins Spiel gebrachte Entfristung der Befugnis zur erweiterten Dateninanspruchnahme im Neonazi-Register.

Zudem drängt der Bundesrat darauf, den Begriff der "rechtswidrigen Gewalt" im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Korrekturbedarf bei der ATD präziser zu fassen. Es gelte, Zweifel an der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der entsprechenden Formulierung auszuräumen und den Kreis der Gefährder so einzugrenzen.

Die Kammer bittet die Bundesregierung ferner, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die bislang kaum genutzte "Eilfallregelung" aufgehoben werden könne. Die abfragende Behörde erhält durch sie bislang unmittelbar Zugriff auf gespeicherte Informationen ohne Prüfung des Begehrs durch die Einrichtung, die die Daten zur Verfügung stellt. Empfehlungen des Innenausschusses, wonach zu den Grunddaten einer Person etwa auch die Angabe zu ihrer Gefährlichkeit zählen sollte, fanden keine Mehrheit.

Bürgerrechtsorganisationen begrüßten die Position des Bundesrats als Schritt in die richtige Richtung. Es sei ungeheuerlich, dass die Bundesregierung angesichts des Auftrags aus Karlsruhe zum verfassungskonformen Ausgestalten der ATD die gefährlichen Datenpools aufbohren wolle, beklagte die Humanistische Union. Unisono mit der Digitalen Gesellschaft appellierte die Vereinigung an den Gesetzgeber, dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten bei der weiteren Behandlung des Entwurfs Rechnung zu tragen. (mfi)