Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Spähprogramm des BND

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht soll die Rechtmäßigkeit der Filterung von E-Mails anhand von Suchbegriffen durch den Auslandsgeheimdienst überprüfen.

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Von
  • Tim Gerber

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig verhandelt am heutigen Mittwoch über die Rechtmäßigkeit des Mitlesens von E-Mails durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Siebenunddreißig Millionen E-Mails haben BND-Bedienstete allein im Jahr 2010 aus dem Datenverkehr ins und aus dem Ausland herausgefischt. So steht es in dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages, das die Geheimdienste kontrollieren soll. Die Treffer resultieren aus den insgesamt 30000 Suchbegriffen, die die Geheimen für die Bekämpfung von Terrorismus (3752 Suchbegriffe), illegaler Waffenexporte (26147) sowie von illegalen Schleusungen (634) erdacht hatten.

Im Jahr 2010 hat der Bundesnachrichtendienst etwa 37 Millionen E-Mails herausgefiltert und gelesen.

(Bild: BND)

Der Kläger, ein renommierter Anwalt für Medien- und IT-Recht, macht dagegen geltend, dass aufgrund der hohen Zahl herausgefilterter E-Mails mit großer Wahrscheinlichkeit auch seine internationale Korrespondenz mit Mandanten und Anwaltsorganisationen in aller Welt betroffen sei, die dem besonders geschützten Anwaltsgeheimnis unterliegen. Vor allem wegen der Weite der verwendeten Suchbegriffe hält der Kläger die strategische Fernmeldeüberwachung im Jahre 2010 für unverhältnismäßig und will durch das Gericht die Rechtswidrigkeit dieser Überwachung festgestellt wissen. Für die Klage gegen den Bundesnachrichtendienst ist das Bundesverwaltungsgericht in erster Instanz zuständig.

Das Leipziger Gericht habe sich sehr interessiert gezeigt und bereits zahlreiche detaillierte Anfragen vorab an den Nachrichtendienst gestellt, die bislang nur unvollständig beantwortet seien, berichtet der Kläger im Gespräch. Er sei deswegen recht zuversichtlich, dass er mit seiner Klage mindestens teilweise Erfolg haben könnte. Andernfalls erwäge er den Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Bundesnachrichtendienst wollte sich gegenüber heise online vorab nicht zu dem Vrfahren äußern. Die mündliche Verhandlung ist für 12 Uhr angesetzt, eine Entscheidung wird bereits am Nachmittag erwartet. (tig)