Medienindustrie geht gegen Pirate-Bay-Urteil in Berufung

Nachdem die Verteidiger der vier Verurteilten einen Berufungsantrag gestellt hatten, will die Klageseite in der zweiten Instanz einen höheren Schadensersatz durchsetzen. Zunächst muss aber geklärt werden, ob der erstinstanzliche Richter befangen war.

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Nach dem spektakulären Urteil gegen vier Verantwortliche der Torrent-Website "The Pirate Bay" wollen die Kläger in zweiter Instanz einen höheren Schadensersatz durchsetzen. Nach der Verteidigung haben nun auch die Vertreter der Unterhaltungsindustrie Berufung eingelegt, berichtet die schwedische Nachrichtenseite The Local. Die Klagevertreter fordern zudem eine Verurteilung wegen aktiver Urheberrechtsverletzung. Es gehe dabei darum, rechtliche Präzedenz zu schaffen, erklärte eine Anwältin der Kläger gegenüber The Local.

Den Vorwurf der aktiven Urheberrechtsverletzung hatte das Stockholmer Gericht in seinem Urteil vom 17. April verworfen, die vier Beklagten aber wegen Beihilfe jeweils zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz von 30 Millionen Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro) verurteilt. Die Anwälte der Beklagten hatten daraufhin Berufung eingelegt und dem Richter Befangenheit vorgeworfen, weil er zusammen mit den Anwälten der klagenden Medienindustrie in Organisationen zum Schutz des Urheberrechts aktiv sei. Zudem werfen die Anwälte der Justiz Unregelmäßigkeiten bei der Auswahl des Richters für dieses Verfahren vor.

Eine Berufungskammer soll nun zunächst klären, ob der Richter in der ersten Instanz befangen war. Dabei kommt nicht die sonst für Urheberrechtsfälle zuständige Abteilung des Berufungsgerichts zum Einsatz, sonder eine andere Kammer. Zuvor war bekannt geworden, dass die für die Berufung vorgesehene Richterin früher ebenfalls Mitglied im fraglichen Urheberrechts-Verband gewesen war. Doch auch gegen den neuen Richter hegen die Piraten Vorbehalte: Er soll ebenso Verbindungen zu den Vertretern der Klageparteien haben, schreibt der verurteilte Peter Sunde in seinem Blog.

Unterdessen haben schwedische Anwälte der Major-Labels Universal, Sony, Warner und EMI vor dem Stockholmer Gericht Unterlassungsverfügungen gegen die vier Verurteilten und einen Hoster beantragt. Ihnen soll der Weiterbetrieb der Torrent-Website untersagt werden. Darüber sollen sich die vier Beklagten bis zu einem abschließenden Urteil nicht öffentlich über das Verfahren äußern dürfen. (vbr)