Mitarbeiterüberwachung noch immer gesetzliche Grauzone

Die Datenskandale bei Lidl oder der Deutschen Bahn haben zu einem immensen Imageschaden geführt. Juristische Konsequenzen gibt es jedoch kaum. Denn das Bundesdatenschutzgesetz regelt Mitarbeiterüberwachung nur unzureichend

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Von
  • Ute Roos

Was Unternehmen in puncto Mitarbeiterüberwachung dürfen und was nicht, lässt sich nicht immer einfach beantworten. So ist zwar in § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt, dass ein Unternehmer bei ihm vorhandene Daten zur Wahrung seiner berechtigten Interessen nutzen darf, wenn keine schutzwürdigen Interessen der Mitarbeiter überwiegen. Doch wo genau die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Verarbeitung von personenbezogenen Daten verläuft, wird nicht geklärt und bleibt Auslegungssache der Richter.

Orientiert man sich an den Urteilen und Regelungen für die Telefonüberwachung, dürften beispielsweise Unternehmen, die ihren Mitarbeitern privaten Mailverkehr untersagt haben, nur stichprobenartig die Einhaltung dieses Verbots kontrollieren. Hingegen bewegt sich die systematische Durchforstung Hunderttausender E-Mails der eigenen Mitarbeiter ganz sicher an der Grenze des Zulässigen, wenn nicht sogar im Bereich des Rechtswidrigen. Noch deutlicher im roten Bereich befinden sich Arbeitgeber, die systematisch die Krankendaten ihrer Mitarbeiter protokollieren und auswerten.

Unter welchen Voraussetzungen sogenannte Schnüffelsoftware eingesetzt werden darf, wird derzeit verhandelt. Der US-Konzern Honeywell hatte Programme auf zehntausend Bürorechnern installiert, die in der Lage waren, unbemerkt die komplette Festplatte zu kopieren, E-Mails zu scannen und Internetverbindungen zu protokollieren.

Bis der Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich neu geregelt ist, müssen Arbeitgeber mit den alten Regelungen vorlieb nehmen - was für sie nicht zwingend schlechter sein muss, denn in juristischen Grauzonen lässt sich gelegentlich besser argumentieren. Angesichts der Skandale dürfte dennoch etwas Zurückhaltung angesagt sein, will man sein Unternehmen nicht in den Schlagzeilen wiederfinden.

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