US-Richter bestätigt rückwirkende Immunität für Abhörhelfer

AT&T und andere Telecom-Firmen können nach Meinung des Bundesbezirksgerichts in Nordkalifornien nicht für ihre Mithilfe an geheimen Abhöraktionen belangt werden. US-Bürgerrechtler meinen, das der Entscheidung zugrundeliegende Gesetz sei verfassungswidrig.

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Der US-amerikanische Bundesbezirksrichter Vaugn Walker hat Klagen von Bürgerrechtlern gegen AT&T und andere Telekommunikationsunternehmen wegen ihrer Beteiligung an geheimen, nicht richterlich genehmigten Abhöraktionen des US-Geheimdienstes NSA abgewiesen (PDF-Datei). Die Electronic Frontier Foundation (EFF) und die American Civil Liberties Union (ACLU) haben bereits angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Der FISA Amendments Act (FISAAA), der nach Meinung des Richters den Telekommunikationsunternehmen rückwirkend Immunität sichere, sei verfassungswidrig, schreiben die Bürgerrechtler in einer Mitteilung.

Voriges Jahr hatte der damalige US-Präsident George W. Bush den FISAAA unterzeichnet, der Telekommunikationsunternehmen rückwirkend für ihre Beteiligung an Abhöraktionen von Strafen freistellt, wenn die Regierung einem Gericht bestätigt, dass die Aktionen legal waren oder vom Präsidenten veranlasst wurden. In diesem nun entschiedenen Verfahren hatte der damalige US-Justizminister Michael Mukasey dem Gericht eine solche Bestätigung im September 2008 übergeben, schreiben die Bürgerrechtler. Der damalige Senator und jetzige US-Präsident Barack Obama hatte für das Gesetz gestimmt.

Der FISAAA verstoße gegen den ersten und vierten Verfassungszusatz der USA, meint EFF-Anwältin Cindy Cohn. Darin wird unter anderem das Recht auf Meinungsfreiheit und der Schutz vor staatlichen Übergriffen verbrieft. Außerdem verstoße das Gesetz gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Walker hat allerdings betont, dass das Gesetz nur die Abhörmaßnahmen im Zeitraum zwischen dem 11. September 2001 und dem 17. Januar 2007 abdecke. Die Kläger haben nun 30 Tage Zeit, ihre Klage zu erweitern und sich auf mögliche Abhörfälle nach diesem Zeitraum zu beziehen. Nicht von dieser Entscheidung betroffen sind Verfahren, bei denen die Bürgerrechtler direkt gegen die Regierung oder die NSA geklagt haben.

Das Verfahren geht auf eine Klage des amerikanischen Ablegers der früher als Wohltätigkeitsorganisation aufgetretenen Al-Haramain Islamic Foundation gegen die US-Regierung im Februar 2006 zurück. Der Organisation war versehentlich ein als vertraulich eingestuftes Dokument ausgehändigt worden, aus dem hervorgeht, dass zumindest zwei US-Bürger, die als Anwälte für die Al-Haramain Foundation tätig waren, im Jahr 2004 offenbar Ziele von Überwachungsmaßnahmen der National Security Agency (NSA) waren. Die Al-Haramain Islamic Foundation, die vom UN-Sicherheitsrat seit geraumer Zeit auf einer Taliban-Unterstützer-Liste geführt wird und deshalb weltweit geächtet ist, macht geltend, dass die NSA-Aktionen gegen die betroffenen US-Bürger ohne Richtererlaubnis erfolgt und deshalb illegal gewesen seien. Diese Klage wurde mit anderen zusammengelegt. (anw)